Frau mit Kindern: Mütterrente beantragen - so geht es
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Mütterrente: Anspruch, Höhe und Berechnung

Was ist eigentlich die Mütterrente? Wie du mit einer Meldung an die Rentenversicherung über die Kindererziehungszeiten deine Rente erhöhen kannst!

Mütterrente oder Erziehungszeiten beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung und Tipps

Mütterrente – klingt irgendwie nach einem Relikt der 50er Jahre, oder? Eingeführt wurde sie aber im Jahr 2014. Damit gemeint ist aber eine äußerst sinnvolle Maßnahme: Die Mütterrente bzw. die Anrechnung der Erziehungszeiten meint die finanzielle Anerkennung der Kindererziehung auf deine Rente. Streng genommen heißt es offiziell nur für die Frauen, die vor 1992 ein Kind bekommen haben, Mütterrente. Aber natürlich gibt es auch für die, die später Kinder bekommen haben, zusätzliche Rentenpunkte. Der Begriff Mütterrente wird gern übergreifend für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verwendet.

Warum gibt es die Mütterrente? 

Vereinbarkeit ist nicht unbedingt ein Kinderspiel: Die Reduzierung der Arbeitszeiten (vorrangig sind es immer noch Mütter, die in Teilzeit arbeiten) und das Priorisieren der Care Arbeit verringern durch ein geringeres Arbeitseinkommen die Rentenansprüche. Altersarmut ist weiblich – das zeigt der Gender Pension Gap nur zu deutlich. Immerhin gibt es ein kleines Signal vom Staat: die Mütterrente. Um sie eines Tages nutzen zu können, musst du allerdings eine Meldung an die Deutsche Rentenversicherung machen. Wir verraten dir, wie du genau dabei vorgehst und was du monatlich maximal als Zuschlag zur Rente erwarten kannst. Wie du deinen Rentenbescheid richtig lesen kannst, erklären wir dir übrigens auch.

Haben auch Väter Anspruch auf die Mütterrente/ Anerkennung von Erziehungszeiten?

Mütterrente ist ein Begriff, der in die Irre führt: Auch Väter haben Anspruch auf die Anerkennung von Erziehungszeiten. Sogar Großeltern oder Verwandte können sie beantragen, sofern sie die Erziehung der Kinder übernommen haben und währenddessen noch nicht in Rente waren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Eltern kein Erziehungsverhältnis zum Kind mehr hatten. Nicht möglich ist, dass Vater und Mutter sich für ein und dasselbe Kind die Erziehungszeit anrechnen lassen. Auch für Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder gilt der Anspruch auf Erziehungszeiten. Für diesen Antrag brauchst du noch den Zusatzbogen V0805. Beantragt ein Elternteil die Erziehungszeit, muss der andere Part seinen Verzicht erklären, indem er oder sie im Antrag bestätigt, wer hauptsächlich für die Kindererziehung zuständig war. Wenn diese sogenannte übereinstimmende Erklärung nicht abgegeben wird, werden die Kindererziehungszeiten grundsätzlich der Mutter zugeschrieben.
Wichtig: Wollen Väter Erziehungszeiten auf ihrem Rentenkonto gutschreiben lassen, muss die Meldung asap erfolgen. Denn die übereinstimmende Erklärung von beiden Elternteilen erkennt die Ren­ten­ver­si­che­rung höchstens zwei Monate rückwirkend an. 

Wann besteht kein Anspruch auf Mütterrente?

Wer die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der Rentenversicherung nicht erreicht, hat keinen Anspruch auf die Mütterrente. Denn dann bekommst du auch keine gesetzliche Rente – und somit keine Aufstockung durch gesammelte Rentenpunkte während der Betreuungszeit. Die Elternzeit von drei Jahren wird aber auf die Mindestversicherungszeit angerechnet, so dass pro Kind schonmal drei Jahre gutgeschrieben werden. 
Wichtig: Die Mütterrente kannst du auch beantragen, wenn du während der Erziehungszeit immer gearbeitet hast. Die Rentenpunkte für die Kindererziehungszeiten bekommst du on top zu denen, die du mit deinem Gehalt verdient hast. Es gibt allerdings Bemessungsgrenzen. Aktuell gilt: Wer im Westen mehr als 85.200 Euro und im Osten 80.400 Euro brutto pro Jahr verdient, hat keinen Anspruch mehr.

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So gehst du bei der Meldung der Erziehungszeiten vor

  1. Kläre mit deinem Partner oder deiner Partnerin, wer von euch die Mütterrente in Anspruch nehmen will. 
  2. Den 10-seitigen Antrag V800 kannst du dir auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder direkt digital ausfüllen.
  3. Du brauchst außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und deine Rentenversicherungsnummer. Abgefragt werden auch Angaben zur Erziehung und zum anderen Elternteil.

Mütterrente für die, deren Kinder vor 1992 geboren wurden

Für Kinder, die ab 1.1.1992 geboren sind, werden bis zu 36 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt, für davor geborene Kinder bis zu 30 Kalendermonate nach dem Monat der Geburt angerechnet. Gesammelt werden so Rentenpunkte – Berechnungsgrundlage ist der Durchschnitt aller Versicherten. Du bekommst also einen Punkt pro Jahr. Die Rentenpunkte haben einen festgelegten Wert (Rentenwert), der seit Juli 2023 bundesweit bei 37,60 Euro liegt.

Rentenpunkte für die, deren Kinder nach 1992 geboren wurden

Für ein Kind, das später geboren ist, bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Da es für die Kindererziehungszeiten Rentenpunkte gibt, profitieren Eltern auch bei jeder Rentenerhöhung.

Gut zu wissen: Eine Frist, bis wann man die Kindererziehungszeiten beantragen musst, gibt es nicht. Laut Ren­ten­ver­si­che­rung sollte der Antrag rund um die Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes gestellt sein. 

Wie viel Rente gibt es also zusätzlich?

Pauschal gesagt: Pro Kind kann sich die Rente aktuell um maximal 112,80 Euro pro Monat erhöhen. Hast du also zwei Kinder sind es schon 225,60 Euro, bei drei Kindern 338,40 Euro, bei vier Kindern 451,20 Euro und so weiter. Eine Aufstockung der gesetzlichen Rente, die Erziehende unbedingt nutzen sollten.

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© Marcus Witte
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