Eine junge Frau und ein junger Mann stehen dicht einander zugewandt. Der Mann trägt ein Kleinkid auf den Schultern.
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Teilzeit in der Ehe: Wie lässt sich der finanzielle Nachteil fair ausgleichen?

Knapp zwei Drittel der erwerbstätigen Mütter zwischen 25 und 49 Jahren mit minderjährigen Kindern arbeiteten in Teilzeit. Das heißt: weniger Geld, weniger Rente. Wie kann man das auffangen?
Wenn ein Paar ein Kind bekommt, geht es meist um die Frage: Wer reduziert seine Stunden, wer arbeitet weiter wie bisher? Was als gemeinsame Entscheidung getroffen wird, hat allerdings unterschiedliche finanzielle Folgen. Noch immer übernehmen Frauen nach der Geburt eines Kindes deutlich häufiger den größeren Teil der Betreuung und reduzieren ihre Arbeitszeit. Nur acht Prozent der Väter arbeiten in Teilzeit. Bei Eltern mit Kindern unter drei Jahren gingen 40 Prozent der Mütter einem bezahlten Job nach, gegenüber 89 Prozent der Väter. Hinzu kommt: Frauen verdienen im Durchschnitt immer noch 16 Prozent weniger pro Stunde als Männer. Dieses Ungleichgewicht spiegelt sich nicht nur im Portemonnaie wider. Langfristig wirkt sich Teilzeitarbeit vor allem auf Rente und Vermögensbildung aus. Was im Alltag wie ein paar Hundert Euro im Monat aussieht, summiert sich in einem Berufsleben zu einer ganz anderen Größenordnung.

Laut einer 2016 veröffentlichten HWWI-Studie hatten Frauen im untersuchten Erwerbsverlauf durchschnittlich 49,8 Prozent weniger Einkommen angesammelt als Männer.

Steuert der Staat dagegen? Eher im Gegenteil. Besonders tückisch: das Ehegattensplitting. Es lohnt sich steuerlich, wenn einer deutlich weniger verdient, also meist die Frau. Wer dann die Arbeitszeit aufstockt, verliert Splittingvorteile: vom Mehrverdienst bleibt netto wenig übrig. Eine DIW-Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung zeigt: 50 Prozent der teilzeitbeschäftigten, verheirateten Frauen zwischen 45 und 66 Jahren sagen, eine Aufstockung lohne sich finanziell nicht.

So heißt es in der Studie: Das Zusammenspiel aus Ehegattensplitting, steuerlicher Behandlung der Einkünfte aus Minijobs und beitragsfreier Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung lässt verheiratete Frauen mitunter in eine Minijob-Falle geraten: Je nachdem, wie hoch das eigene Erwerbseinkommen sowie das Einkommen des Ehemannes ist, ergeben sich häufig Kombinationen, in denen eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus nur zu einer (sehr) geringen Erhöhung des Netto-Haushaltseinkommens führt, was eine Ausweitung der Erwerbsarbeitszeit meist finanziell nicht attraktiv macht.

Das Paar entscheidet sich also kurzfristig vernünftig, wenn es diesen Weg gemeinsam geht. Oder? Das Ergebnis dieses Arrangements lässt sich schon im Rentenbescheid erkennen. Es muss also innerhalb der Ehe ein individuell geregelter Ausgleich organisiert werden, bevor die Lücke entsteht.

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Ausgleichszahlung für Care-Arbeit

Rechnet gemeinsam nach, was die Teilzeit wirklich kostet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Teilzeitrechner entwickelt, der genau ausrechnet, wie viel Gehalt dir bei verschiedenen Stundenmodellen netto übrig bleibt. Jetzt könnt ihr genau sehen, wie viel Einkommen fehlt.

Schwieriger ist die Frage, wie viele Rentenpunkte ausbleiben. Auch das lässt sich ausrechnen: Ein Jahr mit einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts bringt einen Entgeltpunkt, so heißen die Rentenpunkte offiziell. Teilt dafür das Bruttojahresgehalt durch das aktuelle Durchschnittsentgelt, einmal für die Vollzeit-, einmal für die Teilzeitstelle. Die Differenz sind die Punkte, die pro Jahr fehlen. Mal die Zahl der Teilzeitjahre, mal der aktuelle Rentenwert, also der Monatsbetrag, den ein Punkt später wert ist: Das Ergebnis ist die Rente, die ihr durch die Teilzeit verschenkt. Beide Größen veröffentlicht die Deutsche Rentenversicherung. Den eigenen Kontostand zeigen die Renteninformation und das Online-Konto der DRV. Hier verraten wir dir, wie du deinen Rentenbescheid richtig lesen kannst.

Von Care Arbeit profitiert die ganze Familie, also sollte ihn auch die ganze Familie tragen. Die Idee: Der oder die Vollzeit-Partner:in überweist die Differenz deshalb jeden Monat an den oder die Teilzeit-Partner:in. Entscheidend ist, was danach passiert: Das Geld gehört der- oder demjenigen, der oder die Teilzeit arbeitet. Er oder sie legt es selbst an, etwa in einen ETF-Sparplan.

Das Mischmodell – anteilige Fixkosten

Jeder behält sein eigenes Konto. Gemeinsame Fixkosten (Miete, Strom, Kita) werden anteilig nach Einkommen bezahlt. So bleibt beiden ein persönliches Budget. Beispiel: Bei 2.000 € und 3.500 € Netto zahlt der Besserverdienende einen höheren Fixkostenanteil. Der Rest bleibt als individuelles Geld.

Halbe-halbe machen

Beide Einkommen fließen auf ein Gemeinschaftskonto. Von dort werden zuerst alle gemeinsamen Ausgaben bezahlt. Was übrig bleibt, geht zu gleichen Teilen zurück auf die Einzelkonten. Der Vorteil: Der oder die Teilzeitarbeitende ist vom ersten Tag an abgesichert, weil das geringere Gehalt im Alltag keine Rolle mehr spielt. Größere Anschaffungen und Ausgaben werden dann zu zweit abgestimmt und vom Gemeinschaftskonto abgezogen.

Vorsorgezahlung für den oder die Teilzeit-Partner:in

Der oder die Vollzeit-Arbeitende zahlt monatlich einen festen Betrag auf ein separates Vorsorgekonto des Teilzeit-Partners oder der Teilzeit-Partnerin (z. B. 100–200 €, die in ETFs oder Einzelaktien investiert werden). So wird die Rentenlücke aktiv geschlossen, ohne dass das Alltagsgeld knapp wird.

Ehevertrag mit Versorgungsausgleich

Was passiert mit der Altersvorsorge, wenn die Ehe nicht hält? Diese Frage klärt man am besten vor der Hochzeit. Bei einer Scheidung teilt das Gesetz die in der Ehe erworbenen Rentenansprüche grundsätzlich zur Hälfte. Das ist der Versorgungsausgleich. In einem notariell beurkundeten Ehevertrag lässt er sich genauer fassen, ergänzen oder anpassen. So kann das Paar festhalten, dass die Jahre mit Kind und Teilzeit nicht zulasten der Person gehen, die zurückgesteckt hat.

Dafür spricht, dass die Care-Phase schwarz auf weiß abgesichert ist. Niemand muss im Streitfall über Jahre zurückliegende Absprachen diskutieren. Das Paar kann Dinge regeln, die das Gesetz offenlässt, etwa einen zusätzlichen Ausgleich für entgangenes Einkommen oder die Frage, wie privat aufgebaute Vorsorge wie der ETF-Sparplan behandelt wird. Und die Verhandlung zwingt beide, offen über Geld, Rollen und Risiken zu sprechen, was auch ohne Trennung nützt.

Manche empfinden das Thema als unromantisch und nicht jedes Paar kann konfliktfrei darüber sprechen. Auch der Vertrag selbst kann Tücken aufweisen: Schließt er den Versorgungsausgleich ganz oder teilweise aus, trifft das meist die Person, die zurückgesteckt hat. Und was heute fair wirkt, muss es in zehn Jahren nicht mehr sein: Karrieren verlaufen anders als geplant, Einkommen verschieben sich, Kinder kommen dazu. All das sollte man vorher durchdenken und sich gut beraten lassen. 

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© Marcus Witte
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