Mütterrente oder Erziehungszeiten beantragen: Schritt-für-Schritt Anleitung und Tipps
Mütterrente – klingt irgendwie nach einem Relikt der 50er Jahre, oder? Eingeführt wurde sie aber im Jahr 2014. Die sogenannte Mütterrente ist keine eigene Rentenart. Gemeint ist die bessere rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Auch Väter und andere Erziehende können davon profitieren. Der Begriff Mütterrente wird gern übergreifend für die Anrechnung von Kindererziehungszeiten verwendet.
Warum gibt es die Mütterrente?
Vereinbarkeit ist nicht unbedingt ein Kinderspiel: Die Reduzierung der Arbeitszeiten (vorrangig sind es immer noch Mütter, die in Teilzeit arbeiten) und das Priorisieren der Care Arbeit verringern durch ein geringeres Arbeitseinkommen – gepaart mit dem Gender Pay Gap – die Rentenansprüche. Altersarmut ist weiblich – das zeigt der Gender Pension Gap nur zu deutlich. Immerhin gibt es ein kleines Signal vom Staat: die Mütterrente. Damit die Kindererziehungszeiten auf deinem Rentenkonto berücksichtigt werden, solltest du sie im Rahmen einer Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung erfassen lassen. Sind sie dort bereits gespeichert, fließen sie später automatisch in deine Rente ein. Für die Mütterrente III ist kein gesonderter Antrag nötig.
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Mütterrente III
Ab 1. Januar 2027 kommt die Mütterrente III. Dann werden auch für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit berücksichtigt. Bislang sind es höchstens zweieinhalb Jahre. Damit verschwindet der bisherige Unterschied zu Kindern, die ab 1992 geboren wurden. Die Auszahlung der zusätzlichen Ansprüche beginnt allerdings erst 2028 und erfolgt für 2027 rückwirkend.
Haben auch Väter Anspruch auf die Mütterrente/ Anerkennung von Erziehungszeiten?
Wann besteht kein Anspruch auf Mütterrente?
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So gehst du bei der Meldung der Erziehungszeiten vor
- Kläre mit deinem Partner oder deiner Partnerin, wer von euch die Mütterrente in Anspruch nehmen will.
- Den 10-seitigen Antrag V800 kannst du dir auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder direkt digital ausfüllen.
- Du brauchst außerdem eine Kopie der Geburtsurkunde und deine Rentenversicherungsnummer. Abgefragt werden auch Angaben zur Erziehung und zum anderen Elternteil.
Mütterrente für die, deren Kinder vor 1992 geboren wurden
Was ändert sich mit der Mütterrente III ab 2027?
Wer ein vor 1992 geborenes Kind erzogen hat, erhält ab 2027 bis zu sechs zusätzliche Monate Kindererziehungszeit. Das entspricht einem halben Entgeltpunkt zusätzlich pro Kind. Nach dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro wären das 21,26 Euro mehr Bruttorente im Monat. Wie viel der zusätzliche halbe Entgeltpunkt bei der tatsächlichen Auszahlung wert sein wird, hängt allerdings vom dann geltenden Rentenwert ab.
Die Mütterrente III gilt ab 1. Januar 2027, ausgezahlt wird sie aus technischen Gründen aber erst ab 2028. Wer bereits vor Januar 2028 Rente bezieht, bekommt die zusätzlichen Beträge für 2027 nachgezahlt. Bei Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentnern sowie bei bereits erfassten Kindererziehungszeiten erfolgt die Umsetzung grundsätzlich automatisch. Ein eigener Antrag nur für die Mütterrente III ist nicht nötig.
Rentenpunkte für die, deren Kinder nach 1992 geboren wurden
Für ein Kind, das 1992 oder später geboren ist, bekommst du drei Jahre Kindererziehungszeit angerechnet. Da es für die Kindererziehungszeiten Rentenpunkte gibt, profitieren Eltern auch bei jeder Rentenerhöhung.
Gut zu wissen: Eine feste Frist, bis wann Kindererziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sein müssen, gibt es nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, das Versicherungskonto frühzeitig zu prüfen und fehlende Zeiten über eine Kontenklärung nachtragen zu lassen. Sind die Erziehungszeiten einmal vorgemerkt, werden sie bei der späteren Rente automatisch berücksichtigt.









