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Neue Richtlinien bei Überweisungen in der EU ab Oktober

Ab 9. Oktober tritt in der gesamten EU eine neue Pflicht ein, die alle Bankkund:innen betrifft: Bei jeder Überweisung – egal ob online oder auf Papier – wird künftig der Name der Empfängerin oder des Empfängers mit der IBAN abgeglichen.

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