Paar küsst sich: Gemeinschaftsdepot in der Partnerschaft
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Gemeinschaftsdepot in der Partnerschaft: ja oder nein?

Macht ein Gemeinschaftsdepot in der Partnerschaft Sinn? Das sind die Vor- und Nachteile und das solltet ihr beachten!

Gemeinschaftsdepot: Tiefe Verbindung oder Dauerzoff?

Gemeinschaftsdepots sind so ähnlich wie Gemeinschaftskonten. Partner:innen können gemeinsam ein Depot eröffnen und Aktien und ETFs kaufen. Ein gemeinsames Depot bringt tatsächlich einige Vorteile, birgt aber auch Risiken. Es macht allerdings nur für verheiratete Paare Sinn, aufgrund von rechtlichen und steuerlichen Regelungen. Es gibt zwei Varianten eines Gemeinschaftsdepots: das Und-Depot und das Oder-Depot. Beim Und-Depot ist für die Ausführung von Aufträgen die Einverständniserklärung beider erforderlich, während beim Oder-Depot jede:r einzelne Mitinhaber:in die volle Verfügungskompetenz hat.

Vorteile eines Gemeinschaftsdepots

Ihr könnt gemeinsam an eurem nachhaltigen Vermögensaufbau arbeiten und Strategien definieren: Wollt ihr ein ETF-Portfolio aufbauen? In Aktien oder Fonds investieren? Wichtig ist vor allem, dass ihr euch einig seid, wie ihr investieren wollt. Die Entscheidungen solltet ihr gemeinsam treffen. Euer Projekt kann enorm verbindend sein und bietet immer Gesprächsstoff. Was für ein Kick, wenn ihr hohe Renditen erzielt!

Ein weiterer Vorteil des gemeinschaftlichen Investierens: Ihr könnt Kosten sparen! Eine Order kostet weniger Gebühren als zwei einzelne in unterschiedlichen Depots.

Kommt es zu einem Unfall, einer schweren Krankheit oder zum Todesfall, ist der andere Partner oder die Partnerin immer noch handlungsfähig und kommt schneller an die Vermögenswerte. Einzeldepots erfordern eine Vollmacht.

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Nachteile eines Gemeinschaftsdepots

Das Thema Trennung ist natürlich auch ein finanzielles. Da das Depot beiden Inhaber:innen zu gleichen Teilen gehört, wird es auch hälftig aufgeteilt. 

Bei unverheirateten Paaren können Einzahlungen als Schenkungen gelten. Da es nur niedrige Freibeträge für die Schenkungssteuer gibt, wird hier eine zusätzliche Steuer fällig. Partner:innen sollten den gleichen monatlichen Beitrag (zum Beispiel für einen ETF-Sparplan) einzahlen. So bleibt die Investition zumindest bei einer Aufteilung gerecht und Streit kann gar nicht entstehen.

Die gemeinsame Finanzierungsstrategie darf natürlich kein ewiger Diskussionspunkt sein. In Sachen Risikobereitschaft solltet ihr ähnlich ticken. Möchte eine:r am liebsten auf riskante Einzelaktien setzen und der oder die andere lieber auf einen gut diversifizierten Fonds, könnte das Probleme geben.

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© Marcus Witte
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