Frau grübelt: Freistellungsbetrag übersicht
Unsplash / Tabitha Turner

Freistellungsaufträge: Übersicht gewinnen

Hast du die Übersicht verloren, welcher Bank du welche Freistellungsaufträge erteilt hast? Keine Sorge, das lässt sich herausfinden! Abgeltungssteuern wollen wir nämlich vermeiden.

Wo habe ich Freistellungsaufträge? So findest du es heraus

Freistellungsaufträge lassen sich nicht einfach zentral abrufen. Wenn du den Überblick verloren hast, musst du bei deinen Banken und Brokern nachsehen oder direkt nachfragen. Das lohnt sich: Bis zu 1.000 Euro Kapitalerträge im Jahr bleiben für Alleinstehende steuerfrei, bei zusammen veranlagten Paaren sind es 2.000 Euro. Mit richtig verteilten Freistellungsaufträgen vermeidest du, dass deine Bank unnötig Kapitalertragsteuer einbehält.

Im Laufe der Jahre kann schnell Chaos entstehen: Wir haben wir unser Tagesgeldkonto bei Bank X eröffnet, es anschließend geplündert, um eine Wohnung zu kaufen oder in ETFs zu investieren, und dann total verschwitzt, den Freistellungsauftrag umzushiften. Auf die Bank mit dem Depot oder auf die Bank mit den besseren Tagesgeldzinsen. Gerade bei den aktuell erneut gestiegenen Leitzinsen, wird auch das Tagesgeldhopping immer interessanter. Das kann aber auch einen halbjährlichen Bankwechsel bedeuten.
Vor allem, weil die Zinsen gestiegen sind, lohnt sich jetzt eine genaue Prüfung deiner Freistellungsaufträge. Da wir die Abgeltungssteuer vermeiden wollen, ist es wichtig, sich einen regelmäßigen Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge zu machen und sie – zumindest jährlich – anzupassen. 

Mit diesen Schritten findest du heraus, welche Aufträge du erteilt hast und in welcher Höhe

1. Online-Banking und Banking-Apps prüfen: Viele Banken zeigen den Freistellungsauftrag unter „Steuern“, „Steuerdaten“ oder „Freistellungsauftrag“ an. Dort siehst du häufig auch, wie viel vom Freibetrag bereits ausgeschöpft ist.
2. Jahressteuerbescheinigungen durchsehen
: Sie zeigen unter anderem, welche Kapitalerträge bereits vom Steuerabzug freigestellt wurden. Der tatsächlich genutzte Freibetrag ist allerdings nicht zwangsläufig so hoch wie der erteilte Freistellungsauftrag.
3. Auch an frühere Banken denken: Hast du ein Tagesgeldkonto gewechselt oder ein Depot aufgelöst? Prüfe, ob bei der bisherigen Bank noch ein Freistellungsauftrag besteht.
4. Bei der Bank nachfragen: Wenn du keine Angaben findest, bitte die Bank um Auskunft über die Höhe und Gültigkeit deines Freistellungsauftrags.
Tipp: Notiere dir für jede Bank den erteilten Betrag, den bereits genutzten Freibetrag und das betreffende Kalenderjahr. So erkennst du, ob du deinen Sparerpauschbetrag vollständig oder mehrfach verteilt hast.

Fristen berücksichtigen: Das gilt für 2026

Wer 2026 seinen Sparerpauschbetrag optimal nutzen will, sollte den eigenen Freistellungsauftrag frühzeitig prüfen und aktualisieren. Gesetzlich muss der Auftrag spätestens am letzten Bankarbeitstag des Jahres, voraussichtlich dem 30. Dezember 2026, bei der Bank eingegangen sein. Viele Institute setzen jedoch interne Deadlines bereits Mitte Dezember, sodass ein früher Check sinnvoll ist. Eine rückwirkende Änderung ist praktisch nie möglich, da Banken Freistellungsaufträge nur für das laufende Jahr berücksichtigen dürfen. Liegt kein gültiger Auftrag vor, behalten Banken automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Zuschläge ein, selbst wenn die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Frühes Prüfen lohnt sich besonders, wenn mehrere Konten oder Depots bestehen oder im Jahr neu eröffnet wurden.

Welche Bank hat welchen Freistellungsauftrag?

Du hast die Übersicht über deine Freistellungsaufträge total verloren? No worry. Jetzt ist wichtig, dass du herausfindest, wo du Freistellungsaufträge erteilt hast, damit du sicherstellen kannst, dass du nicht mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken hast, die den Freibetrag überschreiten könnten. Dadurch könntest du unnötig Steuern zahlen. Wenn du unsicher bist, ob du bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hast, solltest du das überprüfen und gegebenenfalls anpassen oder stornieren. Und so geht’s!

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Wie hoch ist der maximale Freistellungsbetrag?

Der maximale Freistellungsbetrag für den sogenannten Sparerpauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2023 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Paare und eingetragene Lebenspartner:innen, die gemeinsam veranlagt werden. Dieser Betrag gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und bestimmte Kursgewinne. Hier kannst du nachlesen, ob auch Kinder einen Freistellungsauftrag brauchen.

Wichtig: Der Freistellungsbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in einer Steuererklärung angegeben werden müssen. Das bedeutet, wenn du mehrere Bankkonten oder Wertpapierdepots hast, solltest du sicherstellen, dass der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls fallen Abgeltungssteuern in Höhe von 25% auf die darüber hinausgehenden Kapitalerträge an. 

Es ist auch möglich, den Freistellungsbetrag bei verschiedenen Banken aufzuteilen, um den gesamten Betrag optimal auszunutzen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass du nicht den gleichen Freistellungsauftrag doppelt oder dreifach verteilst, da dies zu steuerlichen Problemen führen kann. Falls du deine Steuererklärung selber machen willst, haben wir hier gute Tipps von Steuerexpertinnen für dich! Außerdem klären wir die Frage, ob Kinder einen Freistellungsauftrag brauchen.

Wie soll ich meinen Freibetrag richtig aufteilen?

  • Die Aufteilung der Freistellungsaufträge sollte der Höhe der anfallenden Zinsen angepasst werden. Das heißt: Bringt dir ein Tagesgeldkonto den Großteil deiner Zinserträge, ist es logisch, dass es auch einen Großteil des Freibetrages zugeordnet bekommt. Gleiches gilt für das eigene Girokonto, ein Depot oder andere zinsbringende Spar- bzw. Anlageformen.
  • Übersteigt jede einzelne deiner Zinsquellen den Freibetrag, ist es eigentlich unerheblich, wie du deinen Freibetrag auf die verschiedenen Banken aufteilst.
  • Denk dran: Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Kündigen kannst du ihn nur zum 31. Dezember.

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Frau hüpft: Tagesgeldhopping - eine gute Idee? Vor- und Nachteile von Zinshopping

Tagesgeldhopping – eine gute Idee?

Die gestiegene Zinsen machen Tagesgeld wieder attraktiv. Die Banken bieten aber nur kurzzeitig gute Angebote. Meist für 6 Monate, danach sinken die Zinsen erheblich. Viele wechseln nach dem halben Jahr wieder die Bank und sichern sich an einem anderen Geldinstitut erneut den Angebotszinssatz. Aber ist Tagesgeldhopping eine gute Idee?

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Wird jeder Freistellungsauftrag dem Finanzamt gemeldet?

Ja. Das freistellende Institut , also deine Bank(en), ist (sind) verpflichtet, Freistellungsbeträge an des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Bei Einrichtung eines Freistellungsauftrags führt das Kreditinstitut bis zur angegebenen Höhe keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Kapitalerträge, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, werden automatisch versteuert.

Letzte Chance Steuererklärung: So kannst du dir die Abgeltungssteuer zurückholen

Du hast Angst, dass du trotzdem nicht alles überblickt hast? Keine Sorge: Falls du deine Freistellungsaufträge auf verschiedene Finanzinstitute verteilt hast und deshalb insgesamt zu viel Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird, kannst du dir die zu viel gezahlte Summe über die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ganz einfach zurückholen. Dazu musst du das Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausfüllen. Dort trägst du deine Erträge und abgeführten Steuern ein. 

finanzielle Rechner

Wie verteilst du deinen Sparerpauschbetrag?

Tagesgeld, Depot, Festgeld: Gib ein, wie viele Kapitalerträge du dieses Jahr bei deinen Banken erwartest. Wir zeigen dir eine mögliche Verteilung deines noch freien Freibetrags.

Bereits ausgeschöpft bedeutet: Kapitalerträge, die im laufenden Jahr schon durch Freistellungsaufträge steuerfrei gestellt wurden. Bereits erteilte Aufträge musst du zusätzlich selbst prüfen.

Deine Banken

Der Rechner wurde mit Hilfe generativer KI erstellt. Er liefert eine vereinfachte Orientierung, keine Steuerberatung. Er berücksichtigt keine bereits erteilten Freistellungsaufträge, Verlustverrechnung oder besondere steuerliche Konstellationen. Die vorgeschlagenen Beträge sind zu prüfen, bevor du Aufträge bei Banken einrichtest oder änderst. Deine Eingaben werden ausschließlich in deinem Browser verarbeitet und nicht versendet.

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