Freistellungsauftrag fürs Kind stellen
Eltern können es oft gar nicht fassen: Kurz nach der Geburt flattert der Brief schon ins Haus. Die Steuer-ID für den Säugling ist da! Und damit auch der Startschuss für die Geldanlage: Wenn du ein Konto oder Depot auf den Namen deines Kindes eröffnen möchtest, solltest du der Bank einen Freistellungsauftrag erteilen, damit die Kapitalerträge nicht versteuert werden. Der Sparerfreibetrag von Erwachsenen und Kindern liegt 2025 bei 1.000 Euro pro Person jährlich. Damit bleiben Kapitalerträge (Zinsen oder Einnahmen aus Aktienverkäufen) bis zu 1.000 Euro steuerfrei.
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Was braucht man für die Antragsstellung?
- Persönliche Daten:
Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragsstellers (bei minderjährigen Kindern die Daten der Eltern oder gesetzlichen Vertreter:innen). - Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID):
Die Steuer-ID des Antragsstellers und ggf. die des minderjährigen Kindes (wenn das Konto oder Depot auf den Namen deines Kindes läuft). - Angaben zur Bankverbindung:
Kontonummer oder Depotnummer, für die der Freistellungsauftrag gelten soll. - Höhe des Freistellungsbetrags:
Der gewünschte Betrag, bis zu dem Kapitalerträge steuerfrei bleiben sollen. (Maximal 1.000 Euro) - Unterschrift:
In der Regel musst du / dein:e Erziehungspartner:in den Antrag unterschreiben.
Einige Banken bieten auch die Möglichkeit, den Freistellungsauftrag online zu beantragen. In diesem Fall müssen nur die erforderlichen Informationen in ein Online-Formular eingegeben und die Identität gegebenenfalls durch ein Identifikationsverfahren bestätigt werden.
Jedes Jahr aufs Neue?
Du musst den Freistellungsantrag gar nicht jährlich neu stellen – wie du das mit deinen eigenen Kapitalerträgen, die du möglicherweise auf verschiedene Banken verteilt hast, vielleicht machst (unbedingt beim Tagesgeldhopping dran denken!) – sondern kannst bis auf Weiteres den Auftrag bei einer Bank laufen lassen.
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Gerade zur Geburt wollen Großeltern und Co. dem Kind etwas Sinnvolles schenken. Dauerhaft ist ein ETF-Sparplan zum Beispiel eine tolle Möglichkeit, um auch kleinere Beträge wachsen zu lassen. Denn ETFs gehören zu den langfristigen Geldanlagen, die – solltest du einen thesaurierenden (und keinen ausschüttenden) für dein Kind auswählen, den Zinseszinseffekt für sich nutzen. Der macht sich erst nach rund 15–20 Jahren bemerkbar, doch dann schießt das ETF-Vermögen richtig in die Höhe. Probier mal mit einer möglichen Summe mithilfe eines digitalen ETF-Rechners, zum Beispiel von extraETF, aus, wie groß die Unterschiede sind, die sich über ein paar Jahre ergeben. Anschließend wirst du wahrscheinlich nicht mehr zögern, so schnell wie möglich anzufangen.
Auch, wenn du dich für eine andere Anlageform entscheidest, ist ein früher Beginn vorteilhaft. Du überlegst, in Gold zu investieren? Oder ein paar Dividendenaristokraten ins Depot zu legen? Nachhaltiger Vermögensaufbau ist dein Thema? Denk dran: Tagesgeldkonten und Sparbücher sind aktuell leider nicht gut verzinst. Egal, für welche Art von Vermögensaufbau du dich entscheidest, Summen zwischen 25 und 100 Euro pro Monat schaffen schon eine solide Basis für alles, was kommt.
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