Zahnzusatzversicherung: Brauche ich die wirklich?
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Zahnzusatzversicherung: Lohnt sich die wirklich?

Die private Zahnzusatzversicherung ist die beliebteste Krankenzusatzversicherung der Deutschen. Mehr als 18 Millionen Menschen haben sich bereits für diesen Versicherungsschutz entschieden. Doch für wen ist die Zahnzusatzversicherung tatsächlich sinnvoll?

Trotz ihrer Beliebtheit gehört die Zahnzusatzversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen. Zahnarztbesuche können zwar teuer werden, die Kosten dürften aber eher in Ausnahmefällen existenzbedrohend sein. Die Zahnzusatzversicherung deckt somit kein existenzielles Risiko ab.
Bevor du dich der Frage widmest, ob eine solche Absicherung für dich sinnvoll ist, solltest du die für dich wichtigsten beziehungsweise wichtigen Versicherungen abgeschlossen haben – beispielsweise eine Privathaftpflicht- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind diese Versicherungen unter Dach und Fach, kannst du prüfen, ob sich eine Zahnzusatzversicherung lohnt.

Zahnzusatzversicherung in Zahlen
Laut PKV-Verband sind die Zahntarife seit Jahren die populärsten privaten Zusatzversicherungen. Die Gesamtzahl der Personen mit einer Zahnzusatzversicherung stieg zwischen 2012 und 2022 von fast 13,6 auf über 18,4 Millionen.

Was leistet die Zahnzusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt für Zahnersatz einen festen Zuschuss für die Regelversorgung mit beispielsweise einfachen Kronen, Brücken oder Prothesen. Wenn du regelmäßig an der Vorsorge teilnimmst – also dein Bonusheft pflegst-, bekommst du zusätzlich einen Bonus. Wünschst du dir höherwertige Dentalleistungen etwa mit Gold- und Keramikkronen, Implantaten oder Inlays, musst du Zuzahlungen leisten.

Möchtest du weniger selbst zahlen, kannst du eine Zahnzusatzversicherung abschließen, die dann einen Teil der privatzahnärztlichen Kosten übernimmt. In Kombination mit den GKV-Zuschüssen erstattet der Zahnzusatztarif dann einen bestimmten Anteil der Rechnungskosten. Trotz allem bleibt für dich in der Regel ein zu zahlender Restbetrag übrig.

Eine (fast) vollständige Erstattung der Kosten für Zahnersatz erfolgt auch im Rahmen leistungsstarker Tarife nur selten. Nur wenige Zahnzusatztarife sehen zusammen mit der Vorleistung der GKV (oder auch ohne) eine Kostenerstattung zu 100 oder 90 Prozent auch für Implantate, Goldkronen usw. vor. Zumeist ist trotz des Zahnzusatztarifes ein Eigenanteil in nennenswerter Höhe selbst zu tragen.

Zu den typischen Leistungen der Zahnzusatzversicherung zählen:

  • Zahnersatz: Implantate, höherwertige Kronen oder Brücken beispielsweise aus Gold gehören meist nicht zur Regelversorgung der GKV. Diese zahlt lediglich einen Festzuschuss für Zahnersatz in einfacher Ausführung.
  • Zahnbehandlungen: Für professionelle Zahnreinigungen zahlt die GKV nur, wenn die jeweilige Krankenkasse das so vorsieht. Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur eingeschränkt eine Kassenleistung.
  • Kieferorthopädie: Kieferorthopädische Behandlungen zahlt die GKV nur für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die in den höchsten drei der fünf Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) eingestuft sind. Bei geringeren Fehlstellungen der Grade 1 und 2 besteht keine Leistungspflicht der Krankenkasse, sodass die Kosten privat getragen werden müssen. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres übernehmen Krankenkassen die Kosten nur bei schweren Kieferanomalien, die eine kombinierte kieferchirurgische und kieferorthopädische Behandlung erfordern.

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Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Die Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschtem Leistungsumfang. Um herauszufinden, wie die durchschnittlichen Kosten für Zahnzusatzversicherungen sind, haben wir Tarife analysiert, die die sogenannten BdV-K.o.-Kriterien erfüllen. Diese Kriterien findest du im Abschnitt „Worauf sollte ich beim Abschluss achten?“ oder im kostenlosen BdV-Infoblatt. Das kostet eine empfehlenswerte und günstige Zahnzusatzversicherung (mit Alterungsrückstellungen):

Eintrittsalter bei Vertragsabschluss / ungefähre Kosten:

Alter 30 = monatliche Beiträge 30–52 Euro

Alter 40 = monatliche Beiträge 35–62 Euro

Alter 50 = monatliche Beiträge 44–76 Euro

Vor dem Abschluss solltest du die Vertragsbedingungen genau prüfen. Wartezeiten, Zahnstaffeln, Begrenzungen bei den Erstattungen und Ausschlüsse für bestehende Zahnerkrankungen oder fehlende Zähne sind üblich.

Ist eine Zahnzusatzversicherung notwendig?

Eine Zahnzusatzversicherung gehört nicht zu den wichtigen beziehungsweise wichtigsten Versicherungen. Notwendig ist sie also für niemanden. Wenn du dir aber hochwertigen Zahnersatz oder erweiterte Vorsorge wünschst und diese Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen möchtest, kannst du über die Versicherung nachdenken.

Ob sich eine Zahnzusatzversicherung für dich lohnt, hängt davon ab, ob du künftig oft und hochpreisigen Zahnersatz benötigen wirst. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist teuer. Zahnersatz kann über die Jahre Kosten von vielen Tausend Euro verursachen, existenzbedrohend sind diese Ausgaben in der Regel selten.

Die Kernfrage, die du dir stellen solltest, ist also: Wie schätzt du deine eigene Zahngesundheit ein? Der Versicherungsschutz eines teuren Zahnzusatztarifs kann allenfalls wirtschaftlich vorteilhaft sein, wenn du mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnest.
Hier ist aber auch gleichzeitig der Haken: Wenn man eine schlechte Zahngesundheit hat, dann bekommt man meistens auch keine Zahnzusatzversicherung. Wenn du lediglich alle paar Jahre eine Krone oder ein Implantat benötigst, ist es günstiger, regelmäßig Geld zurückzulegen, um davon eine mögliche umfänglichere Zahnersatzbehandlung zu bezahlen – beispielsweise einen Betrag in Höhe der Prämie für einen guten Zahnzusatztarif.

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Welche Versicherungen braucht man wirklich?

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Worauf sollte ich beim Abschluss achten?

Damit sich die Zahnzusatzversicherung wirklich lohnt, achte auf folgende Punkte:

  • Leistungsumfang: Deckt der Tarif die gewünschten Behandlungen ab, und in welchem Prozentsatz werden die Kosten erstattet?
  • Wartezeiten: Viele Versicherungen erstatten erst nach einer Wartezeit. Zahnbehandlungen und Prophylaxe haben in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten (allgemeine Wartezeit). Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie kann die Wartezeit sogar bis zu acht Monate betragen (besondere Wartezeit).
  • Jährliche Begrenzungen: Manche Policen setzen in den ersten Jahren Höchstgrenzen für die Erstattung (Zahnstaffeln).

Wichtige Kriterien, die dein Tarif auf jeden Fall erfüllen sollte, sind:

  • Der Tarif bildet Alterungsrückstellungen.
  • Der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. So kann er dir auch in den ersten drei Jahren nicht kündigen.
  • Funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sind zu mindestens 50 Prozent erstattungsfähig – auch ohne Vorleistung durch die GKV.
  • Die Kostenerstattung für den privatzahnärztlichen Rechnungsanteil bei Zahnersatz beträgt mindestens 50 Prozent dieser Kosten.
  • Die Kosten für Keramikverblendungen werden mindestens zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet – auch ohne Vorleistung durch die GKV.
  • Die Kosten für Implantate und Inlays werden ebenfalls mindestens zu 50 Prozent erstattet – auch ohne Vorleistung durch die GKV.
  • Der Knochenaufbau im Zusammenhang mit Implantaten ist zu mindestens 50 Prozent erstattungsfähig – auch ohne Vorleistung durch die GKV.
  • Leistungen werden über den Regelhöchstsatz (2,3-fach) hinaus mindestens bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), also bis zum 3,5-fachen Satz, übernommen.
  • Es ist keine tarifliche Erstattungshöchstgrenze (generelle Summenbegrenzung) über die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart.

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Sinnvoll kann es zudem sein, wenn der Versicherer Maßnahmen zur Angst- und Schmerzausschaltung mindestens zu 50 Prozent des Rechnungsbetrages erstattet und der Versicherungsschutz auch die Leistungen eines Zahnarztes ohne „Kassenzulassung“ umfasst.

Knackpunkt Gesundheitsprüfung

Vorm Abschluss stellt der Versicherer dir viele Fragen zu deinem Gesundheitszustand. Beantworte alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Bei Vorerkrankungen entscheidet der Versicherer, ob er den Antrag ablehnt oder gegen Risikozuschläge und/oder Leistungsausschlüsse annimmt. Im Leistungsfall kann der Versicherer prüfen, ob du im Antrag Vorerkrankungen verschwiegen hast und ob er leisten muss oder nicht. Hast du falsche Angaben gemacht, kann sich der Versicherer bis zu drei Jahre nach Vertragsschluss vom Vertrag lösen. Bei Vorsatz oder Arglist beträgt die Frist sogar zehn Jahre.

Bei Fragen zu deinem Gesundheitszustand solltest du dich am besten ärztlich unterstützen lassen. Lasse dir zumindest deine Krankenakte aushändigen. Bitte deine Krankenkasse zudem um eine sogenannte Patientenquittung. Diese Versichertenauskunft reicht mindestens 18 Monate in die Vergangenheit und gibt dir einen Überblick, welche Diagnosen gestellt und welche Behandlungen durchgeführt wurden.

Bereits vorhandene Zahnschäden oder Behandlungsbedürfnisse werden oft vom Versicherungsschutz ausgenommen: Wenn du fehlende und/oder nicht ersetzte Zähne hast, kläre vor Antragstellung mit dem Versicherer, welchen Einfluss das auf den geplanten Versicherungsschutz hat. Versicherer schließen zum Beispiel fehlende Zähne aus oder verlangen einen Risikozuschlag pro fehlendem Zahn.

Außerdem musst du im Antrag in der Regel auch bereits empfohlene oder angeratene Behandlungen angeben und solltest daher vorher abklären, ob und wie sich diese auswirken – also ob der Versicherer beispielsweise einen Risikozuschlag verlangt oder Leistungen ausschließt.

Fazit: Lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den grundsätzlich weniger wichtigen bis unwichtigen Versicherungen. In vielen Fällen ist die eigenständige Geldanlage der wirtschaftlich vorteilhaftere Weg, um Rücklagen für künftige Zahnbehandlungen oder Zahnersatz zu bilden. Das regelmäßige Sparen eines Betrags in Höhe der Prämie für einen guten Zahnzusatztarif sollte hierfür ausreichen.
Der Versicherungsschutz eines teuren Zahnzusatztarifs lohnt sich meist nur, wenn du mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnest. Allerdings ist eine komplette Kostendeckung fast nie gegeben – auch nicht bei leistungsstarken Tarifen. Wenn du eine Zahnzusatzversicherung haben möchtest, dann solltest du Geld in die Hand nehmen und einen guten Vertrag wählen.
Wichtige Tipps und Hinweise hierzu findest du im kostenlosen BdV-Infoblatt.

Julia Alice Böhne, BdV e.V.

Wer schreibt hier?

Julia Alice Böhne ist Pressereferentin beim Bund der Versicherten und klärt für uns wichtige Fragen rund ums Thema Versicherungen. Als regierungsunabhängige Organisation vertritt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) seit Gründung im Jahr 1982 die Rechte der Versicherten. Mit rund 45.000 Mitgliedern ist der Verein eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands.

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