1. Übungsleiterpauschale
2. Ehrenamtspauschale
Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen kannst du bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Diese Pauschale gilt für verschiedene Arten von ehrenamtlichem Engagement. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, im Seniorenheim Freizeitaktivitäten zu betreuen, im Tierheim zu helfen, als Mentor Schüler:innen zu unterstützen oder sich in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. Da die meisten Ehrenämter allerdings unbezahlt sind, solltest du vorher recherchieren: auf Online-Jobportalen, LinkedIn oder bei der Einsatzstellensuche des Bundesfreiwilligendienstes.
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3. Second-Hand-Verkauf
Auf ebay, Kleinanzeigen, Momox oder anderen Plattformen für Gebrauchtes kannst du das, was du nicht mehr brauchst, verkaufen. Einzelne Verkäufe sind in aller Regel steuerfrei. Doch seit 2023 sind die Anbieter verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen auf ihren Seiten zu melden, wenn gewisse Grenzen überschritten werden.
Verkaufst Du pro Jahr weniger als 30 Artikel und nimmst dabei weniger als 2.000 Euro ein, muss der Plattformbetreiber deine Verkäufe nicht an das BZSt melden. Beträgt der Gewinn bei deinen Verkäufen nich mehr als 1000 Euro, fällt keine Steuer an. Da du ja den Gegenstand ebenfalls gekauft hast, wird folgende Rechnung relevant: Verkaufspreis – Anschaffungskosten = Gewinn.
4. Gelegenheits-Vermietung
5. Kapitalerträge
Ein Einkommen, für das du nichts tun musst (außer dein Geld clever anzulegen): Kapitalerträge. Verkaufst du Aktien oder ETFs, fallen Gewinne an. Zinsen oder Dividenden sind bis zu einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei. Bis zu diesem Betrag brauchst du keine Abgeltungssteuer zahlen.