Sorgt das Rentensplitting endlich für Gerechtigkeit?
In der Diskussion: die Hinterbliebenenrente
So ganz neu ist die Idee nicht. Das Rentensplitting gibt es bereits. Heute können Ehepaare und eingetragene Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig entscheiden, die während der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche zu gleichen Teilen aufzuteilen. Wer sich dafür entscheidet, verzichtet im Gegenzug auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente aus dieser Ehe.
Grundsätzlich kommt es unter anderem für Paare infrage, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben. Bei früher geschlossenen Ehen gelten zusätzliche Altersvoraussetzungen. Beide Partner müssen grundsätzlich mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorweisen können. Die Entscheidung fällt meist erst, wenn das Erwerbsleben weitgehend abgeschlossen ist und die entsprechenden Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind.
Die aktuelle Reformdebatte geht aber deutlich weiter. Diskutiert wird, ob diese freiwillige Wahl künftig durch ein verpflichtendes Modell ersetzt werden könnte. Dann würden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche automatisch geteilt. Die klassische Hinterbliebenenrente könnte dadurch langfristig an Bedeutung verlieren oder für bestimmte Gruppen ganz entfallen. Beschlossen ist das bislang nicht.
Wird die Witwenrente abgeschafft?
Erstmal nein. Wer heute Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente hat, muss zunächst mit keiner Änderung rechnen. Das bestehende Recht gilt weiter. Die Alterssicherungskommission hat vorgeschlagen, die Hinterbliebenenversorgung zu reformieren. Wie das konkret aussehen soll, ist aber noch offen. Ein verpflichtendes Rentensplitting ist derzeit nur eine mögliche Variante. Es gibt weder ein beschlossenes Gesetz noch feststehende Übergangsregeln.
Für Versicherte heißt das :
• Bestehende Ansprüche ändern sich aktuell nicht. Witwen- und Witwerrenten werden weiterhin nach den geltenden Regeln gezahlt.
• Niemand muss jetzt vorsorglich ein Rentensplitting beantragen. Das heute mögliche Splitting bleibt eine freiwillige Entscheidung unter bestimmten Voraussetzungen.
• Offen ist, für wen neue Regeln später gelten würden. Denkbar wären Übergangsfristen oder ein Bestandsschutz für bereits bestehende Ehen und Rentenansprüche. Dazu gibt es bislang keine Entscheidung.
• Entscheidend wird der Gesetzentwurf. Erst dann lässt sich beurteilen, ob ein verpflichtendes Rentensplitting kommt und wie stark es die heutige Hinterbliebenenrente tatsächlich ersetzt.
Relevant wird die Reform ohnehin erst dann, wenn konkrete gesetzliche Vorschläge vorliegen.
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Was würde ein verpflichtendes Rentensplitting für Frauen bedeuten?
Für Frauen hätte ein Rentensplitting zwei sehr unterschiedliche Seiten. Es könnte die eigene Altersvorsorge stärken, zugleich aber die Absicherung nach dem Tod des Partners schwächen.
Der wichtigste Vorteil: Rentenansprüche würden stärker der Person zugerechnet, die während der Ehe beruflich zurückgesteckt hat. Verdient ein Partner deutlich mehr und sammelt entsprechend mehr Rentenpunkte, würde ein Teil dieser Ansprüche dauerhaft auf das Rentenkonto des anderen übertragen. Gerade Frauen könnten davon profitieren, weil sie häufiger in Teilzeit arbeiten, Erwerbszeiten für Kinderbetreuung unterbrechen oder Angehörige pflegen.
Aus einem abgeleiteten Anspruch würde damit ein eigener. Die übertragenen Rentenpunkte bleiben Bestandteil der eigenen Rente. Sie hängen nicht davon ab, ob der Partner noch lebt, und sie gehen auch bei einer späteren Wiederheirat nicht verloren.
Die schwache Seite des Modells zeigt sich im Todesfall. Die heutige Witwenrente kann für jemanden mit einer kleinen eigenen Rente deutlich mehr wert sein als die zusätzlichen Rentenpunkte aus einem Splitting. Fällt die Hinterbliebenenrente weg, kann das monatliche Einkommen nach dem Tod des Partners deshalb spürbar niedriger ausfallen. Besonders relevant wäre das für Frauen, die über viele Jahre wenig eigenes Einkommen hatten und sich finanziell stark auf das gemeinsame Haushaltseinkommen verlassen haben.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Mehr eigene Rentenansprüche und weniger Abhängigkeit vom Familienstand. | Die Absicherung nach dem Tod des Partners kann geringer ausfallen als mit der heutigen Witwenrente. |
| Übertragene Rentenpunkte bleiben auch bei einer Wiederheirat erhalten. | Besonders Haushalte mit einem sehr großen Einkommensgefälle könnten schlechter dastehen. |
| Unterschiede in den Erwerbsbiografien innerhalb einer Ehe werden teilweise ausgeglichen. | Ein Splitting gleicht nur Rentenpunkte aus. Vermögen, private Vorsorge und entgangene Karrierechancen werden dadurch nicht automatisch kompensiert. |
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Rentensplitting prüfen: Wo sich Paare beraten lassen können
Für Frauen wäre ein verpflichtendes Rentensplitting deshalb nicht pauschal besser oder schlechter. Es verschiebt den Schwerpunkt: weg von einer Absicherung über den Partner, hin zu mehr eigenen Rentenansprüchen. Ob das finanziell vorteilhaft ist, hängt stark davon ab, wie unterschiedlich beide verdient haben, wie hoch die eigene Rente ausfällt und welche Regeln für die Hinterbliebenenversorgung künftig daneben bestehen bleiben.
Wer das heutige Rentensplitting für sich prüfen möchte, kann sich kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Dort sind auch Probeberechnungen möglich: Die Rentenversicherung kann gegenüberstellen, wie hoch die eigene Rente nach einem Splitting ausfallen würde und welche Witwen- oder Witwerrente ohne Splitting zu erwarten wäre. Gerade bei unterschiedlichen Erwerbsbiografien ist dieser Vergleich aussagekräftiger als jede pauschale Empfehlung.
Vor dem Termin sollte das eigene Rentenkonto nochmal gecheckt werden. Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten oder andere rentenrechtlich relevante Phasen sollten vollständig erfasst sein, weil sie die Berechnung der späteren Rente beeinflussen.









