Eine Familie steht an einem See und schaut in die Ferne
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Steueränderungen 2027: Mehr Netto für Familien?

2027 soll bei Familien mehr auf dem Konto bleiben: Die Bundesregierung plant Entlastungen bei der Einkommensteuer, mehr Kindergeld und höhere Freibeträge. Was konkret geplant ist.

Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sollen steigen

Am 2. Juli 2026 stand der Kompromiss für die Steuerreform ab 2027. Einfach war die Einigung nicht. Schon im April hatten CDU, CSU und SPD eine Reform zum 1. Januar 2027 angekündigt. Über das Wie stritten sie anschließend wochenlang. Finanzminister Lars Klingbeil wollte kleine und mittlere Einkommen stärker entlasten und Spitzenverdiener dafür stärker belasten. In der Union stieß das auf Widerstand. Vorgestellt wurde das Konzept dann von Bundeskanzler Friedrich Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil, CSU-Chef Markus Söder und SPD-Chefin Bärbel Bas nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Die Steuerreform war Teil eines 34 Punkte umfassenden „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“.

Inzwischen gibt es einen ersten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Damit werden einige der bislang offenen Zahlen konkreter: Das Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro steigen, der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Gleichzeitig ist neuer Streit ausgebrochen. Vor allem Unionspolitiker kritisieren, dass die Entlastung 2027 aus ihrer Sicht zu gering ausfällt und der Entwurf die kalte Progression bislang nicht ausgleicht. Das Bundesfinanzministerium hält dagegen, dass die im Juli zugesagte Entlastung von rund zehn Milliarden Euro erst 2028 ihre volle Wirkung erreichen soll.

Wann greifen die Steueränderungen?

Ab 1. Januar 2027 soll die Einkommensteuerreform in Kraft treten. Höhere Freibeträge, ein veränderter Einkommensteuertarif und mehr Kindergeld sollen vor allem Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommen. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf sieht weiterhin zwei Stufen vor: 2027 startet die Reform, 2028 soll sie ihre volle Wirkung erreichen. Wichtig: Der Entwurf befindet sich noch in der regierungsinternen Abstimmung. Er ist weder vom Bundeskabinett beschlossen noch vom Bundestag beraten worden. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich die Beträge und Regelungen also noch verändern. Stand 10. August 2026 ist deshalb klarer als noch Anfang Juli, was das Finanzministerium plant. Endgültig beschlossen sind die Steueränderungen aber noch nicht.

Warum die Union jetzt Nachbesserungen fordert

Der größte neue Streitpunkt ist die kalte Progression. Sie entsteht, wenn eine Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, wegen des progressiven Steuertarifs aber trotzdem höhere Steuern fällig werden. In den vergangenen Jahren wurde dieser Effekt regelmäßig durch eine Verschiebung der Tarifgrenzen ausgeglichen. Im aktuellen Entwurf ist ein solcher vollständiger Ausgleich für 2027 bislang nicht vorgesehen.

Nach Berechnungen, über die das „Handelsblatt“ berichtet, wäre allein für den Ausgleich der kalten Progression 2027 eine Entlastung von rund acht Milliarden Euro nötig. Die eigentlichen Einkommensteuermaßnahmen des Entwurfs entlasten 2027 dagegen zunächst um rund drei Milliarden Euro. CDU-Finanzpolitiker:innen fordern deshalb Nachbesserungen im weiteren Verfahren. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert die Pläne scharf.

Ob der Progressionsausgleich noch kommt, ist offen. Der dafür wichtige Progressionsbericht wird üblicherweise erst im Herbst vorgelegt. Es ist deshalb gut möglich, dass sich der Einkommensteuertarif für 2027 im Gesetzgebungsverfahren noch verändert.

Der Grundfreibetrag steigt

Der Grundfreibetrag legt fest, bis zu welchem zu versteuernden Einkommen keine Einkommensteuer anfällt. 2026 liegt er für Alleinstehende bei 12.348 Euro. 2027 soll er erneut steigen. Nach dem aktuellen Referentenentwurf soll er zum 1. Januar 2027 um 216 Euro auf 12.564 Euro steigen. Zum 1. Januar 2028 ist eine weitere Anhebung auf 12.900 Euro vorgesehen. Auch diese Werte sind noch nicht endgültig: Der Grundfreibetrag muss das steuerfreie Existenzminimum sichern und kann nach Vorlage des nächsten Existenzminimumberichts nochmals angepasst werden. Wichtig: Der Grundfreibetrag bezieht sich nicht auf das Bruttogehalt, sondern auf das zu versteuernde Einkommen. Davon sind beispielsweise bestimmte Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Sonderausgaben bereits abgezogen.

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Die Einkommensteuer soll für mittlere Einkommen sinken

Bei der Reform geht es nicht nur um einen höheren Grundfreibetrag. Auch der Tarif selbst wird verändert. Zwischen einem zu versteuernden Einkommen von 17.800 Euro und 70.601 Euro soll die Steuerkurve flacher verlaufen. Gehaltserhöhungen werden in diesem Bereich damit etwas weniger stark durch einen steigenden Steuersatz aufgezehrt. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent soll künftig erst ab 70.601 Euro zu versteuerndem Einkommen greifen. Zum Vergleich: 2026 beginnt diese Tarifzone bereits bei 69.879 Euro. Wie groß die persönliche Entlastung tatsächlich ausfällt, hängt allerdings auch davon ab, ob die Koalition beim Ausgleich der kalten Progression noch nachbessert. Ohne eine weitere Verschiebung des Tarifs könnte ein Teil der geplanten Entlastung durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen wieder aufgezehrt werden.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt

Auch Beschäftigte sollen bei ihren Werbungskosten mehr Spielraum bekommen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt derzeit 1.230 Euro im Jahr. Nach dem aktuellen Entwurf soll er bereits zum 1. Januar 2027 um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.

Der Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt. Rechnungen oder Quittungen müssen dafür nicht eingereicht werden. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, etwa durch Fahrtkosten, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer, lohnt es sich, die einzelnen Ausgaben in der Steuererklärung anzusetzen.

Gerade für Arbeitnehmer:innen mit wenigen zusätzlichen Werbungskosten macht ein höherer Pauschbetrag einen Unterschied: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt von vornherein steuerfrei.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Familien sollen von der Reform profitieren. 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Der Referentenentwurf nennt nun erstmals den konkreten Zwischenschritt: 2027 soll das Kindergeld um acht Euro auf 267 Euro pro Monat steigen. 2028 sind weitere fünf Euro vorgesehen, dann wären es 272 Euro. Auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder sollen steigen. Für 2027 sieht der Entwurf eine Erhöhung um 300 Euro von derzeit 9.756 Euro auf 10.056 Euro pro Kind vor. Eltern müssen sich dabei nicht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante steuerlich günstiger ist. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag stärker wirken, bei niedrigeren und mittleren Einkommen bleibt in der Regel das Kindergeld entscheidend. Wie relevant die geplanten Änderungen werden können, zeigt eine Rechnung des Bundesfinanzministeriums: Eine Familie mit zwei Kindern und zwei mittleren Einkommen soll nach vollständiger Umsetzung der Reform 2028 mehr als 600 Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung haben. Für 2027 fällt die Entlastung geringer aus, weil die Reform zunächst nur in ihrer ersten Stufe greift. Diese Beispielrechnung stammt allerdings aus dem Reformpaket vom Juli und beschreibt die volle Wirkung 2028 gegenüber 2026. Sie bedeutet nicht, dass eine solche Familie bereits 2027 um mehr als 600 Euro entlastet wird. Zudem kann die tatsächliche Entlastung niedriger ausfallen, wenn die kalte Progression nicht zusätzlich ausgeglichen wird.

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Kindergeld soll nach der Geburt automatisch kommen

2027 ändert sich beim Kindergeld nicht nur die Höhe. Auch der Antrag soll schrittweise verschwinden. Die Familienkasse soll künftig automatisch über die Geburt eines Kindes informiert werden. Liegen alle erforderlichen Angaben vor, kann das Kindergeld ohne klassischen Antrag ausgezahlt werden. Das Verfahren startet im Laufe des Jahres 2027 zunächst bei weiteren Kindern von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. In einer zweiten Stufe sollen auch Eltern ihres ersten Kindes erfasst werden.

Dafür braucht die Verwaltung unter anderem eine bekannte IBAN. Eltern können ihre Bankverbindung bereits heute hier über ELSTER oder die App IBAN+ beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das Finanzministerium rechnet damit, dass durch das neue Verfahren jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen.

Für sehr hohe Einkommen steigen die Steuern

Während die große Mehrheit entlastet werden soll, wird es für sehr hohe Einkommen teurer. Der Steuersatz von 45 Prozent soll künftig bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten. Ab 280.000 Euro ist ein neuer Steuersatz von 47 Prozent vorgesehen. Aktuell beträgt der höchste Einkommensteuersatz 45 Prozent und greift 2026 ab 277.826 Euro. Dabei gilt wie immer beim progressiven Einkommensteuertarif: Der höhere Satz wird nicht auf das gesamte Einkommen angewendet. Er betrifft nur den Teil des zu versteuernden Einkommens, der oberhalb der jeweiligen Grenze liegt.

Sonn- und Feiertagsarbeit kann steuerlich attraktiver werden

Für Beschäftigte, die an Sonn oder Feiertagen arbeiten, ist eine weitere Änderung geplant. Steuerfreie Zuschläge werden heute nur bis zu einem zugrunde liegenden Stundenlohn von maximal 50 Euro berechnet. 2027 soll diese Grenze auf 75 Euro steigen. Davon profitieren können beispielsweise Beschäftigte in Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Gastronomie oder anderen Branchen mit regelmäßiger Sonn und Feiertagsarbeit. Voraussetzung bleibt, dass der Arbeitgeber tatsächlich entsprechende Zuschläge zusätzlich zum Grundlohn zahlt. Bei tarifvertraglich geregelten Zuschlägen ist außerdem eine weitergehende Befreiung von Sozialabgaben geplant. Die höhere steuerliche Grenze soll ausdrücklich zum 1. Januar 2027 gelten.

Beim Minijob steigen Verdienstgrenze und Pauschalsteuer

Auch für Minijobs verändert sich 2027 einiges. Bereits beschlossen ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns von aktuell 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027. Weil die Minijobgrenze an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt sie gleichzeitig von derzeit 603 auf 633 Euro im Monat. Parallel will die Bundesregierung den pauschalen Lohnsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent erhöhen. Diese Pauschalsteuer betrifft zunächst Arbeitgeber, die sich für diese Form der Besteuerung entscheiden. Die höhere Steuer bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Minijobber weniger Netto erhalten. Für Arbeitgeber wird ein entsprechend versteuerter Minijob allerdings teurer. Gerade bei privaten oder kleinen gewerblichen Arbeitgebern könnte das bei der Personalplanung eine Rolle spielen.

Handwerkerleistungen sollen weniger Steuern sparen

Eine Entlastung gibt es nicht an jeder Stelle. Die Bundesregierung will die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen kürzen. Bislang können 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 1.200 Euro im Jahr. Künftig sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Wer regelmäßig größere Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend macht, könnte dadurch bis zu 300 Euro Steuervorteil im Jahr verlieren.

Wer profitiert von den Steueränderungen 2027?

Die Reform verschiebt an mehreren Stellen gleichzeitig. Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und einen günstigeren Einkommensteuertarif entlastet werden. Familien profitieren zusätzlich von höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag.

Wer sehr viel verdient, muss dagegen mit höheren Grenzsteuersätzen rechnen. Haushalte, die regelmäßig größere Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen, verlieren einen Teil ihres bisherigen Steuervorteils. Für Menschen mit Sonn und Feiertagsarbeit können höhere steuerfreie Zuschläge wiederum mehr Netto bedeuten.

Die entscheidenden Zahlen für 2027 fehlen noch. Besonders Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und die konkrete Ausgestaltung des Arbeitnehmerpauschbetrags werden erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren endgültig festgelegt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Reform zum 1. Januar 2027 starten zu wollen. Ihre volle Wirkung soll sie 2028 entfalten.

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