Bis zum Alter von 55 Jahren flattert der Rentenbescheid jährlich ins Haus, danach übrigens nur noch alle drei Jahre. Viele stellen sich dann die Frage: Lässt sich an der gesetzlichen Rente eigentlich noch etwas drehen?
Die Antwort lautet: ja. Ab 50 kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Umgangssprachlich ist dabei häufig vom „Kauf von Rentenpunkten“ die Rede. Ganz korrekt ist das allerdings nicht.
Was bedeutet "Rentenpunkte kaufen"?
Eigentlich sind die zusätzlichen Zahlungen dafür gedacht, Abschläge bei einer vorgezogenen Altersrente auszugleichen. Wer früher als vorgesehen in Rente geht, muss in der Regel dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten. Pro Monat vorgezogenen Rentenbeginn werden 0,3 Prozent abgezogen, pro Jahr also 3,6 Prozent. Diese Kürzung bleibt auch bestehen, wenn du später deine reguläre Altersgrenze erreichst.
Genau hier kommen die Sonderzahlungen ins Spiel.
Ab dem vollendeten 50. Lebensjahr kannst du Geld zusätzlich in die Rentenversicherung einzahlen, um den erwarteten Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen. Geregelt ist das in Paragraf 187a des sechsten Sozialgesetzbuches. Das Interessante daran: Du musst am Ende gar nicht früher in Rente gehen.
Änderst du deine Pläne und arbeitest doch bis zur regulären Altersgrenze, bleibt das eingezahlte Geld in deinem Rentenkonto. Deine spätere gesetzliche Rente fällt dann entsprechend höher aus. Zurückfordern kannst du die Sonderzahlung allerdings nicht.
Können alle Rentenpunkte kaufen?
Die Möglichkeit steht nicht automatisch allen Menschen ab 50 offen. Die Rentenversicherung muss davon ausgehen können, dass du später überhaupt Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente haben wirst.
Bei der Altersrente für langjährig Versicherte brauchst du dafür mindestens 35 Versicherungsjahre. Bist du 1964 oder später geboren, kannst du diese Rente frühestens mit 63 beziehen. Wer tatsächlich mit 63 statt mit 67 in Rente geht, muss einen maximalen Abschlag von 14,4 Prozent hinnehmen.
Auch bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Abschläge durch Sonderzahlungen ausgeglichen werden. Voraussetzung sind unter anderem ebenfalls 35 Versicherungsjahre sowie ein Grad der Behinderung von mindestens 50.
Wichtig: Mit der Sonderzahlung selbst kannst du fehlende Versicherungsjahre nicht auffüllen. Wenn dir also Zeiten fehlen, um überhaupt einen Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente zu erwerben, löst eine hohe Einzahlung dieses Problem nicht.
Tipp für Eltern: Denk dran, Kindererziehungszeiten zu beantragen. Sie erhöhen deine spätere Rente. Wie das funktioniert, erklären wir Schritt für Schritt.
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Was kostet es, Rentenpunkte zu kaufen?
Hier wird es etwas komplizierter. Es gibt keinen Online-Shop der Rentenversicherung, in dem du einfach zwei Rentenpunkte in den Warenkorb legst. Wie viel du einzahlen darfst beziehungsweise müsstest, berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell. Entscheidend sind unter anderem deine voraussichtliche Rente, dein gewünschter Rentenbeginn und die dadurch entstehenden Abschläge.
Für die Entscheidung, ob sich die Einzahlung lohnt, hilft der theoretische Preis eines einzelnen Rentenpunkts allerdings nur bedingt weiter. Wichtiger sind zwei Zahlen: Was sollst du einzahlen und um wie viel Euro steigt dadurch deine monatliche Rente beziehungsweise welcher Abschlag entfällt?
Ein Beispiel mit den offiziellen Werten für das zweite Halbjahr 2026: Bei einer monatlichen Bruttorente von 2.000 Euro und einem um zwei Jahre vorgezogenen Rentenbeginn beträgt der Abschlag 7,2 Prozent. Das wären 144 Euro weniger Rente im Monat. Um diese Kürzung vollständig auszugleichen, wären 35.258,97 Euro nötig.
Damit lässt sich rechnen. 144 Euro im Monat entsprechen 1.728 Euro im Jahr. Teilt man die Einzahlung von 35.258,97 Euro durch diese Summe, ist der Betrag nach gut 20 Jahren Rentenbezug wieder hereingeholt. Gehst du mit 65 in Rente, hättest du den eingezahlten Betrag rechnerisch mit etwa 85 Jahren wieder heraus. Aber: Das ist nur eine grobe Bruttorechnung ohne Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, künftige Rentenerhöhungen und ohne die Rendite, die das Geld in der Zwischenzeit anderswo erzielen könnte.
Wie hoch darf deine Sonderzahlung sein?
Wie viel du tatsächlich einzahlen kannst, musst du nicht selbst ausrechnen. Dafür beantragst du bei der Deutschen Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft. Das geht online über das Formular V0210. Zum Start brauchst du lediglich deine Rentenversicherungsnummer.
Im Antrag gibst du unter anderem an, welche vorgezogene Altersrente du anstrebst und wann du in Rente gehen möchtest. Du kannst entweder den frühestmöglichen Rentenbeginn wählen oder ein späteres Wunschdatum eintragen.
Wichtig ist außerdem, dass dein Rentenkonto möglichst geklärt ist. Wurde bisher noch kein Versicherungsverlauf im Rahmen einer Kontenklärung erstellt, verlangt die Rentenversicherung zusätzliche Unterlagen. Arbeitnehmer:innen sollen außerdem eine Arbeitgeberbescheinigung über das aktuelle Arbeitsentgelt einreichen. Dafür gibt es den Vordruck V0211.
Anschließend rechnet die Rentenversicherung für dich aus:
- Wie hoch deine voraussichtliche Rente zum gewünschten früheren Rentenbeginn wäre,
- wie viel davon durch den vorzeitigen Start verloren ginge,
- und welchen Betrag du einzahlen müsstest, um diesen Abschlag ganz auszugleichen.
Du musst diese Summe aber nicht komplett bezahlen. Auch ein teilweiser Ausgleich ist möglich. Ebenso kannst du statt einer großen Einmalzahlung mehrere Teilbeträge leisten. Der Antrag selbst verpflichtet dich zu keiner Zahlung.
Gut zu wissen: Der errechnete Ausgleichsbetrag ist nicht unbegrenzt garantiert. Zahlst du die komplette Summe innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der Rentenauskunft, bleibt der genannte Betrag bestehen. Wartest du länger oder verteilst die Zahlung über mehrere Jahre, kann sich die benötigte Summe verändern.
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So machst du den Rentenpunkte-Check
1. Berechne, wie lange du die höhere Rente beziehen müsstest
Die einfache Rechnung lautet:
Ausgleichsbetrag ÷ (monatlich ausgeglichener Abschlag × 12) = Jahre bis zum Break-even
Im Beispiel: 35.258,97 Euro ÷ (144 Euro × 12) = rund 20,4 Jahre.
Je kürzer dieser Zeitraum ausfällt, desto interessanter wird die Sonderzahlung. Liegt er deutlich über deiner statistisch zu erwartenden Rentenbezugsdauer, solltest du besonders genau hinschauen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Rente regelmäßig angepasst wird. Steigt der Rentenwert, steigt grundsätzlich auch der mit der Sonderzahlung erworbene Rentenanspruch.
2. Ziehe deinen Steuervorteil vom Kaufpreis ab
Der Betrag aus der Rentenauskunft ist nicht zwingend das, was dich die zusätzliche Rente unter dem Strich kostet. Sonderzahlungen können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden. Entscheidend ist deshalb dein tatsächlicher Nettoaufwand.
Angenommen, du zahlst 20.000 Euro ein und sparst dadurch tatsächlich 6.000 Euro Einkommensteuer. Wirtschaftlich kostet dich die zusätzliche Rentenanwartschaft dann 14.000 Euro. Genau mit diesen 14.000 Euro solltest du anschließend weiterrechnen. Wie hoch die Ersparnis wirklich ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Grenzsteuersatz, deinen regulären Rentenbeiträgen und dem noch verfügbaren Sonderausgaben-Spielraum ab.
Am einfachsten prüfst du das mit deiner Steuersoftware: Trage die geplante Sonderzahlung testweise als Altersvorsorgeaufwand ein und vergleiche die errechnete Steuer einmal mit und einmal ohne die Zahlung. So erhältst du eine deutlich realistischere Zahl als mit einer pauschalen Prozentrechnung. 2026 können Altersvorsorgeaufwendungen bis zu 30.826 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 61.652 Euro bei zusammen Veranlagten berücksichtigt werden. Bereits geleistete Altersvorsorgebeiträge spielen dabei ebenfalls eine Rolle.
3. Vergleiche mit dem, was dein Geld bis zur Rente im ETF leisten könnte
Hier wird das Alter entscheidend. 35.258,97 Euro heute in die Rentenversicherung zu stecken oder denselben Betrag 15 Jahre lang in einem ETF arbeiten zu lassen, ist nicht dasselbe.
Nehmen wir für den Vergleich eine durchschnittliche Rendite von 7 Prozent pro Jahr an. Das ist keine Garantie, sondern lediglich eine Modellannahme. Aus 35.258,97 Euro würden nach 15 Jahren rechnerisch rund 97.300 Euro. Selbst bei angenommenen 5 Prozent wären es rund 73.300 Euro, jeweils vor Steuern und Kosten.
Sind es dagegen nur noch fünf Jahre bis zur Rente, würden aus 35.258,97 Euro bei 7 Prozent rechnerisch rund 49.500 Euro. Der Renditevorsprung durch den langen Anlagezeitraum schrumpft also erheblich.
Wer noch 15 oder 17 Jahre bis zur Rente hat, gibt mit einer frühen Sonderzahlung viele Jahre möglichen Kapitalwachstums auf. Je näher der Ruhestand rückt, desto kleiner wird dieser Nachteil. Gleichzeitig können sich allerdings auch die von der Rentenversicherung verlangten Ausgleichsbeträge verändern.
4. Vergleiche nicht nur Rendite mit Rendite
Die 144 Euro zusätzliche Monatsrente im Beispiel entsprechen im ersten Jahr knapp 4,9 Prozent der eingezahlten 35.258,97 Euro. Das ist aber keine Rendite wie bei einem ETF. Dein eingezahltes Kapital gehört anschließend nicht mehr dir und kann nicht verkauft oder vererbt werden. Dafür erhältst du die zusätzliche gesetzliche Rente lebenslang, auch wenn du 95 oder 100 Jahre alt wirst.
Beim ETF ist es genau andersherum: Das Depot bleibt dein Vermögen. Es kann weiter wachsen, vererbt und bei Bedarf vollständig oder in Teilen ausgezahlt werden. Dafür trägst du Kursrisiken und das Risiko, dass das Kapital bei hohen Entnahmen irgendwann aufgebraucht ist.
Was spricht dagegen?
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