Frau grübelt: Freistellungsbetrag übersicht
Unsplash / Tabitha Turner

Freistellungsaufträge: Übersicht gewinnen

Hast du die Übersicht verloren, welcher Bank du welche Freistellungsaufträge erteilt hast? Keine Sorge, das lässt sich herausfinden! Abgeltungssteuern wollen wir nämlich vermeiden. Deshalb: Unbedingt die Frist für 2025 beachten!

So bekommst du Übersicht über deine Freistellungsaufträge und vermeidest die Abgeltungssteuer!

Total verständlich, dass im Laufe der Jahre da ein Chaos entsteht: Vor gefühlten Urzeiten haben wir unser Tagesgeldkonto bei Bank X eröffnet, es anschließend geplündert, um eine Wohnung zu kaufen oder in ETFs zu investieren, und dann total verschwitzt, den Freistellungsauftrag umzushiften. Auf die Bank mit dem Depot oder auf die Bank mit den besseren Tagesgeldzinsen. Gerade bei den aktuell erneut gestiegenen Leitzinsen, wird auch das Tagesgeldhopping immer interessanter. Das kann aber auch einen halbjährlichen Bankwechsel bedeuten.
Vor allem, weil die Zinsen gestiegen sind, lohnt sich jetzt eine genaue Prüfung deiner Freistellungsaufträge. Da wir die Abgeltungssteuer vermeiden wollen, ist es wichtig, sich einen regelmäßigen Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge zu machen und sie – zumindest jährlich – anzupassen. 

Fristen berücksichtigen: Das gilt für 2025

Wer 2025 seinen Sparerpauschbetrag optimal nutzen will, sollte den eigenen Freistellungsauftrag frühzeitig prüfen und aktualisieren. Gesetzlich muss der Auftrag spätestens am letzten Bankarbeitstag des Jahres, voraussichtlich dem 28. Dezember 2025, bei der Bank eingegangen sein. Viele Institute setzen jedoch interne Deadlines bereits Mitte Dezember, sodass ein früher Check sinnvoll ist. Eine rückwirkende Änderung ist praktisch nie möglich, da Banken Freistellungsaufträge nur für das laufende Jahr berücksichtigen dürfen. Liegt kein gültiger Auftrag vor, behalten Banken automatisch 25 % Abgeltungsteuer plus Zuschläge ein, selbst wenn die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Frühes Prüfen lohnt sich besonders, wenn mehrere Konten oder Depots bestehen oder im Jahr neu eröffnet wurden.

Welche Bank hat welchen Freistellungsauftrag?

Du hast die Übersicht über deine Freistellungsaufträge total verloren? No worry. Jetzt ist wichtig, dass du herausfindest, wo du Freistellungsaufträge erteilt hast, damit du sicherstellen kannst, dass du nicht mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken hast, die den Freibetrag überschreiten könnten. Dadurch könntest du unnötig Steuern zahlen. Wenn du unsicher bist, ob du bereits einen Freistellungsauftrag erteilt hast, solltest du das überprüfen und gegebenenfalls anpassen oder stornieren. Und so geht’s!

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Wie kann ich herausfinden, wo ich Freistellungsaufträge habe?

So bekommst du wieder einen Überblick,  welcher Bank du einen Freistellungsauftrag erteilt hast – und in welcher Höhe:

1. Bankunterlagen prüfen: Überprüfe deine Unterlagen wie Kontoauszüge, Kreditverträge und Kommunikation von Banken. Oft werden Freistellungsaufträge in diesem Schriftverkehr erwähnt.

2. Online-Banking: Logge dich in dein Online-Banking ein und überprüfe dort die Funktionen und Einstellungen. Viele Banken bieten eine Übersicht über erteilte Freistellungsaufträge im Online-Banking an.

3. Telefonische Nachfrage: Kontaktiere den Kundenservice deiner Bank und frage nach, ob du dort Freistellungsaufträge erteilt hast. Bitte um eine Auflistung aller bei der Bank erteilten Freistellungsaufträge.

4. Schriftliche Nachfrage: Sende eine schriftliche Anfrage an deine Bank, um eine Liste aller bei ihnen erteilten Freistellungsaufträge anzufordern. Stelle sicher, dass du alle notwendigen Kontoinformationen angibst und um eine schriftliche Bestätigung bittest.

Wie hoch ist der maximale Freistellungsbetrag?

Der maximale Freistellungsbetrag für den sogenannten Sparerpauschbetrag beträgt seit dem Jahr 2023 1.000 Euro für Einzelpersonen beziehungsweise 2.000 Euro für Paare und eingetragene Lebenspartner:innen, die gemeinsam veranlagt werden. Dieser Betrag gilt für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und bestimmte Kursgewinne. Hier kannst du nachlesen, ob auch Kinder einen Freistellungsauftrag brauchen.

Wichtig: Der Freistellungsbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in einer Steuererklärung angegeben werden müssen. Das bedeutet, wenn du mehrere Bankkonten oder Wertpapierdepots hast, solltest du sicherstellen, dass der Freistellungsbetrag nicht überschritten wird. Andernfalls fallen Abgeltungssteuern in Höhe von 25% auf die darüber hinausgehenden Kapitalerträge an. 

Es ist auch möglich, den Freistellungsbetrag bei verschiedenen Banken aufzuteilen, um den gesamten Betrag optimal auszunutzen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass du nicht den gleichen Freistellungsauftrag doppelt oder dreifach verteilst, da dies zu steuerlichen Problemen führen kann. Falls du deine Steuererklärung selber machen willst, haben wir hier gute Tipps von Steuerexpertinnen für dich! Außerdem klären wir die Frage, ob Kinder einen Freistellungsauftrag brauchen.

Wie soll ich meinen Freibetrag richtig aufteilen?

  • Die Aufteilung der Freistellungsaufträge sollte der Höhe der anfallenden Zinsen angepasst werden. Das heißt: Bringt dir ein Tagesgeldkonto den Großteil deiner Zinserträge, ist es logisch, dass es auch einen Großteil des Freibetrages zugeordnet bekommt. Gleiches gilt für das eigene Girokonto, ein Depot oder andere zinsbringende Spar- bzw. Anlageformen.
  • Übersteigt jede einzelne deiner Zinsquellen den Freibetrag, ist es eigentlich unerheblich, wie du deinen Freibetrag auf die verschiedenen Banken aufteilst.
  • Denk dran: Ein Freistellungsauftrag gilt immer ab dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr, in dem er eingereicht wird. Kündigen kannst du ihn nur zum 31. Dezember.

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Wird jeder Freistellungsauftrag dem Finanzamt gemeldet?

Ja. Das freistellende Institut , also deine Bank(en), ist (sind) verpflichtet, Freistellungsbeträge an des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Bei Einrichtung eines Freistellungsauftrags führt das Kreditinstitut bis zur angegebenen Höhe keine Abgeltungssteuer an das Finanzamt ab. Kapitalerträge, die darüber hinaus erwirtschaftet werden, werden automatisch versteuert.

Letzte Chance Steuererklärung: So kannst du dir die Abgeltungssteuer zurückholen

Du hast Angst, dass du trotzdem nicht alles überblickt hast? Keine Sorge: Falls du deine Freistellungsaufträge auf verschiedene Finanzinstitute verteilt hast und deshalb insgesamt zu viel Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird, kannst du dir die zu viel gezahlte Summe über die Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung ganz einfach zurückholen. Dazu musst du das Formular „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausfüllen. Dort trägst du deine Erträge und abgeführten Steuern ein. 

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