Depot fürs Kind: auf welchen Namen
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Depot fürs Kind – auf welchen Namen soll es laufen?

Du willst für dein Kind am Kapitalmarkt investieren? Dann brauchst du ein Depot. Aber sollte das auf deinen Namen oder den Namen des Kindes laufen? Wir erklären, warum das eine wirklich wichtige Frage ist.

Depot auf den Namen des Kindes: Vorteil Freibeträge

Viele Banken bieten Junior-Depots an. Sie sind eine Möglichkeit für Eltern, Vermögensaufbau für ihren Nachwuchs betreiben. Ein Depot im Namen des Kindes dürfen nur die gesetzlichen Vertreter:innen des Kindes eröffnen. Und Eltern sollten sich im Klaren sein: Das angesparte Geld beziehungsweise die Wertpapiere im Depot gehören dem Kind. 

Der wichtigste Vorteil eines Depots auf den Namen deines Kindes: Für Gewinne aus der Geldanlage kann dein Kind seine eigenen Steuerfreibeträge nutzen. Und die können höher ausfallen als deine. Denn ein Kind zahlt noch keine Einkommenssteuer. Aber von vorn: Als Privatanleger:in in Deutschland muss man 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und – wenn du Kirchenmitglied bist – Kirchensteuer. Kapitalerträge sind etwa Zinsen, Gewinne aus Aktien und Dividenden. Allerdings gibt es einen Sparerpauschbetrag, bei Singles in Höhe von 1000 Euro pro Jahr, bei Verheirateten sind es 2000 Euro pro Jahr. Bis zu dieser Grenze sind Kapitalerträge steuerfrei. Und das gilt für dich und dein Depot wie auch für dein Kind. So kann dein Kind also für Erträge aus dem Junior-Depot seinen eigenen Sparerpauschbetrag von 1000 Euro nutzen. Dazu solltest du daran denken, auch für dein Kind einen Freistellungsauftrag bei der Bank, bei der es sein Depot hat, einzureichen, damit gar nicht erst Abgeltungssteuer an das Finanzamt abgeführt wird.

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Wenn du für dein Kind höhere Gewinne von mehr als 1000 Euro pro Jahr erwartest, gibt es noch einen anderen Weg: In diesem Fall solltest du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Wenn du die bei der Bank einreichst, werden auch bei höheren Beträgen keine Steuern einbehalten. Das Papier bescheinigt deinem Kind, dass es vorrausichtlich keine Einkommensteuer zahlen muss, weil seine Einkünfte unterhalb des jährlichen Grundfreibetrags blieben. Bis zu diesem Betrag müssen Steuerpflichtige überhaupt keine Steuern zahlen. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Der Grundfreibetrag kommt für dein Kind zum Sparerpauschbetrag hinzu. 

Klar, auf diese Summe musst du erst einmal kommen. Ob das für dich also ein Kriterium ist, musst du selbst einmal mit Blick auf deine Sparpläne für deinen Nachwuchs abgleichen.

Nachteile, wenn das Depot auf den Namen deines Kindes läuft

Der größte Nachteil eines Depots auf den Namen deines Kindes: Sobald dein Kind seinen 18.Geburtstag feiert, bist du als Elternteil raus. Ist die Volljährigkeit erreicht, kann dein Kind frei über das Vermögen verfügen. Auch dann, wenn dir als Elternteil nicht gefällt, wofür dein Kind das Geld ausgibt. Vielleicht ist dein Kind mit 18 noch Schüler:in und hat sich noch keine großen Gedanken über Ausbildung und Studium gemacht und was das alles kosten könnte. Vielleicht fehlt deinem Kind in dem Alter noch die Perspektive, mit einer großen Summe im Depot verantwortungsbewusst umzugehen. Das ist ein gewisses Risiko.

Vor dem 18. gilt: Du verwaltest das Geld bis zur Volljährigkeit Deines Kindes nur – und darfst es auch nicht für den Unterhalt deines Kindes oder für dich selbst verwenden. Auch wenn die Familie in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder ihr eine Immobilie kaufen möchtet, darf das Depot deines Kindes, das du angespart hast, dafür nicht angegriffen werden. 

Ein anderer Aspekt, den du wissen solltest: Mit dem eigenen Depot auf seinen Namen hat dein Kind ein eigenes kleines Vermögen. Der Anspruch auf BAföG entfällt bei 15.000 Euro Vermögen. Und falls es noch mehr im Depot geworden sein sollte: Bei Kapitalerträgen von mehr als 470 Euro im Monat benötigt dein Kind sogar eine eigene Krankenversicherung und ist nicht mehr kostenfrei familienmitversichert.

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Alternative: Sparen fürs Kind im Depot der Eltern

Du kannst natürlich auch dein eigenes Depot nutzen, wenn du für dein Kind sparen möchtest. Das ist häufig sogar einfacher, wenn du schon ein Depot hast – du kannst sofort loslegen. Andererseits kannst du auf diese Weise nicht die Steuerfreibeträge deines Kindes nutzen, sondern musst du Kapitalerträge auf deinen Sparerpauschbetrag anrechnen – oder bei Überschreiten des Freibetrags Steuern zahlen.

Eine weitere Möglichkeit ist, dass du ein Zweitdepot eröffnest, das zwar auf deinen Namen läuft, das du aber für dein Kind besparst. Du kannst es deinem Kind komplett übertragen, wenn es erwachsen ist – und das muss nicht gleich zum 18. Geburtstag sein. Schenkungssteuer kostet das in der Regel nicht: Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei schenken.

Der größte Vorteil beim Depot auf den Namen eines Elternteils: Das Geld gehört dir. Du entscheidest, wann und in welcher Höhe du deinem Kind Vermögen überträgst.

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© Marcus Witte
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