Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmerpauschbetrag sollen steigen
Am 2. Juli 2026 stand der Kompromiss für die Steuerreform ab 2027. Einfach war die Einigung nicht. Schon im April hatten CDU, CSU und SPD eine Reform zum 1. Januar 2027 angekündigt. Über das Wie stritten sie anschließend wochenlang. Finanzminister Lars Klingbeil wollte kleine und mittlere Einkommen stärker entlasten und Spitzenverdiener dafür stärker belasten. In der Union stieß das auf Widerstand. Vorgestellt wurde das Konzept dann von Bundeskanzler Friedrich Merz, Vizekanzler Lars Klingbeil, CSU-Chef Markus Söder und SPD-Chefin Bärbel Bas nach dem Koalitionsausschuss im Kanzleramt. Die Steuerreform war Teil eines 34 Punkte umfassenden „Programms für Aufschwung und Beschäftigung“.
Inzwischen gibt es einen ersten Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums. Damit werden einige der bislang offenen Zahlen konkreter: Das Kindergeld soll 2027 auf 267 Euro steigen, der Grundfreibetrag auf 12.564 Euro und der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.430 Euro. Gleichzeitig ist neuer Streit ausgebrochen. Vor allem Unionspolitiker kritisieren, dass die Entlastung 2027 aus ihrer Sicht zu gering ausfällt und der Entwurf die kalte Progression bislang nicht ausgleicht. Das Bundesfinanzministerium hält dagegen, dass die im Juli zugesagte Entlastung von rund zehn Milliarden Euro erst 2028 ihre volle Wirkung erreichen soll.
Wann greifen die Steueränderungen?
Warum die Union jetzt Nachbesserungen fordert
Der größte neue Streitpunkt ist die kalte Progression. Sie entsteht, wenn eine Gehaltserhöhung lediglich die Inflation ausgleicht, wegen des progressiven Steuertarifs aber trotzdem höhere Steuern fällig werden. In den vergangenen Jahren wurde dieser Effekt regelmäßig durch eine Verschiebung der Tarifgrenzen ausgeglichen. Im aktuellen Entwurf ist ein solcher vollständiger Ausgleich für 2027 bislang nicht vorgesehen.
Nach Berechnungen, über die das „Handelsblatt“ berichtet, wäre allein für den Ausgleich der kalten Progression 2027 eine Entlastung von rund acht Milliarden Euro nötig. Die eigentlichen Einkommensteuermaßnahmen des Entwurfs entlasten 2027 dagegen zunächst um rund drei Milliarden Euro. CDU-Finanzpolitiker:innen fordern deshalb Nachbesserungen im weiteren Verfahren. Auch der Bund der Steuerzahler kritisiert die Pläne scharf.
Ob der Progressionsausgleich noch kommt, ist offen. Der dafür wichtige Progressionsbericht wird üblicherweise erst im Herbst vorgelegt. Es ist deshalb gut möglich, dass sich der Einkommensteuertarif für 2027 im Gesetzgebungsverfahren noch verändert.
Der Grundfreibetrag steigt
Lies auch:

5 Gründe für die Steuererklärung: Darum lohnt sie sich für ALLE!
Die Zeit läuft: Die Abgabe der Steuererklärung endet am 31. Juli 2025. Aber warum sollte man überhaupt eine abgeben, wenn keine Abgabepflicht vorliegt?
Die Einkommensteuer soll für mittlere Einkommen sinken
Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt
Auch Beschäftigte sollen bei ihren Werbungskosten mehr Spielraum bekommen. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt derzeit 1.230 Euro im Jahr. Nach dem aktuellen Entwurf soll er bereits zum 1. Januar 2027 um 200 Euro auf 1.430 Euro steigen.
Der Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt. Rechnungen oder Quittungen müssen dafür nicht eingereicht werden. Erst wenn die tatsächlichen Werbungskosten darüber liegen, etwa durch Fahrtkosten, Fortbildungen oder ein häusliches Arbeitszimmer, lohnt es sich, die einzelnen Ausgaben in der Steuererklärung anzusetzen.
Gerade für Arbeitnehmer:innen mit wenigen zusätzlichen Werbungskosten macht ein höherer Pauschbetrag einen Unterschied: Ein größerer Teil des Einkommens bleibt von vornherein steuerfrei.
Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen
Lies auch:

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag, wenn ich die Steuererklärung zu spät abgebe?
Wer seine Steuererklärung in Deutschland nicht fristgerecht abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Aber wie hoch ist der?
Kindergeld soll nach der Geburt automatisch kommen
2027 ändert sich beim Kindergeld nicht nur die Höhe. Auch der Antrag soll schrittweise verschwinden. Die Familienkasse soll künftig automatisch über die Geburt eines Kindes informiert werden. Liegen alle erforderlichen Angaben vor, kann das Kindergeld ohne klassischen Antrag ausgezahlt werden. Das Verfahren startet im Laufe des Jahres 2027 zunächst bei weiteren Kindern von Eltern, die bereits Kindergeld beziehen. In einer zweiten Stufe sollen auch Eltern ihres ersten Kindes erfasst werden.
Dafür braucht die Verwaltung unter anderem eine bekannte IBAN. Eltern können ihre Bankverbindung bereits heute hier über ELSTER oder die App IBAN+ beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegen. Das Finanzministerium rechnet damit, dass durch das neue Verfahren jährlich rund 300.000 Erstanträge entfallen.
Für sehr hohe Einkommen steigen die Steuern
Sonn- und Feiertagsarbeit kann steuerlich attraktiver werden
Beim Minijob steigen Verdienstgrenze und Pauschalsteuer
Handwerkerleistungen sollen weniger Steuern sparen
Eine Entlastung gibt es nicht an jeder Stelle. Die Bundesregierung will die steuerliche Förderung von Handwerkerleistungen kürzen. Bislang können 20 Prozent der begünstigten Arbeitskosten von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 1.200 Euro im Jahr. Künftig sollen es nur noch 15 Prozent und höchstens 900 Euro sein. Wer regelmäßig größere Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten steuerlich geltend macht, könnte dadurch bis zu 300 Euro Steuervorteil im Jahr verlieren.
Wer profitiert von den Steueränderungen 2027?
Die Reform verschiebt an mehreren Stellen gleichzeitig. Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, einen höheren Arbeitnehmerpauschbetrag und einen günstigeren Einkommensteuertarif entlastet werden. Familien profitieren zusätzlich von höherem Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Wer sehr viel verdient, muss dagegen mit höheren Grenzsteuersätzen rechnen. Haushalte, die regelmäßig größere Handwerkerrechnungen steuerlich geltend machen, verlieren einen Teil ihres bisherigen Steuervorteils. Für Menschen mit Sonn und Feiertagsarbeit können höhere steuerfreie Zuschläge wiederum mehr Netto bedeuten.
Die entscheidenden Zahlen für 2027 fehlen noch. Besonders Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und die konkrete Ausgestaltung des Arbeitnehmerpauschbetrags werden erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren endgültig festgelegt. Die Bundesregierung hat bereits angekündigt, die Reform zum 1. Januar 2027 starten zu wollen. Ihre volle Wirkung soll sie 2028 entfalten.









