Steuerregelung Vorab-Pauschale auf ETFs und Fonds
Das Wichtigste vorab:
- Dein ETF oder Fonds hat 2025 Gewinn gemacht? Dann fällt im Januar 2026 eine Vorab-Pauschale an!
- Zunächst ist das ein fiktiver Ertrag, den man besteuern muss. Berechnet wird er auf Grundlage des Basiszins, den das Bundesfinanzministerium festgelegt hat.
- Was du jetzt tun musst? Entweder einen Freistellungsauftrag einrichten oder das Geld für die Steuer im Verrechnungskonto hinterlegen, denn der Depotanbieter zieht die Steuer automatisch ab.
Die Vorab-Steuer gilt für alle ETFs und Fonds, die du in deinem Depot hast!
Lies auch:

Steuererklärung selber machen – Tipps von Steuerexpertinnen
Du willst deine Steuererklärung selber machen? Oder ist es doch cleverer, sich professionelle Unterstützung vom Steuerberater zu holen? Wir haben drei Expertinnen von „Wir lieben Steuern“ gefragt und uns die besten Tipps abgeholt!
Warum fällt die Steuer im Januar 2026 an?
Dass es eine Vorab-Steuer auf ETFS und Fonds geben wird, steht schon seit 2019 fest. Im Januar 2024 fiel erstmalig die Vorab-Steuer an, die seitdem als Pauschale erhoben wird. Ganz egal, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF, einen physisch oder synthetisch replizierenden ETF handelt.
Die Vorab-Steuer wird aufgrund des Basiszins berechnet. Der wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt.
Für 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Basiszins auf 2,53 % festgelegt. Im Vergleich: Für das Jahr 2024 lag er bei 2,29 %, d.h. im Januar 2026 wird dir also voraussichtlich eine höhere Vorabpauschale und damit eine etwas höhere Vorab-Steuer abgezogen als im Januar 2025, sofern dein Fondsvermögen unverändert ist und nicht durch Ausschüttungen oder den Freistellungsauftrag neutralisiert wird.
Gilt das auch für ETFs und Fonds, die Minus machen? Nein, du sollst schließlich nicht doppelt bestraft werden. Performt dein ETF oder Fonds schlecht und fährt keine Gewinne ein, musst du die Vorab-Steuer auch nicht zahlen.
Keine Angst, sollte dir jetzt der Gedanke kommen: Ich bekomme ja gar keinen Gewinn, solange ich meine Anlagen nicht verkaufe, und muss jetzt aber etwas zahlen? Für die meisten Anleger:innen ist der Betrag ziemlich niedrig. Meist ist das über den Freibetrag von 1000 Euro pro Person abgedeckt. Im Januar wird nun die Steuer vom Verrechnungskonto direkt im Depot abgezogen. Das passiert automatisch. Was kannst du tun?
- Freistellungsauftrag auf das Konto einrichten und den Sparerpauschbetrag (Einzelpersonen 1000 Euro) nutzen
oder - Geld aufs Verrechnungskonto legen, damit die Steuer eingezogen werden kann.
Wie du clever vorgehst, wenn du Aktien verkaufen willst, verraten wir dir in unserem Artikel „Wie läuft die Entnahmephase ab?“ Außerdem erklären wir dir noch einmal genau, wie du ein ETF-Portfolio aufbauen kannst.
Lies auch:

10 überraschende Steuertipps fürs Investieren
Steuern schmälern die Rendite. Wer ein paar Dinge beachtet, kann die Abgabenlast beim Investieren reduzieren. Unsere Steuerexpertinnen erklären, welche Steuertipps dir wirklich Geld sparen!
Wie wird die Vorabpauschale jetzt genau berechnet?
-
- Bei Aktien-ETFs und Aktien-Fonds sind 30% aller Erträge steuerfrei.
- Bei Mischfonds sind es 15%.
- Bei Immobilienfonds 60 % bzw. 80 % bei Auslandsimmobilien









