Steuerfrei dazuverdienen: Ideen, das Einkommen aufzubessern
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Steuerfrei dazuverdienen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Seit 2025 darf man mit einem Minijob 556 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Aber es gibt noch andere Möglichkeiten, deine Kasse mit zusätzlichem Einkommen aufzubessern. Wir haben fünf Ideen!

1. Übungsleiterpauschale

Als Übungsleiter:in, Trainer:in oder Betreuer:in in einem gemeinnützigen Verein kannst du bis zu 3.000 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Diese Pauschale gilt für Tätigkeiten, die im sportlichen, künstlerischen oder sozialen Bereich ausgeübt werden. Zum Beispiel kannst du als Yogalehrer:in (etwa 10 Stunden pro Monat), als Musiklehrer:in (etwa 8 Stunden pro Monat), Ferienfreizeiten leiten (etwa 5 Stunden pro Woche während der Ferien) oder als Betreuer:in in einem Jugendclub (etwa drei Nachmittage pro Woche à 1,5 Stunden) arbeiten. Dabei dürfen deine Einnahmen die Grenze von 3.000 Euro pro Jahr nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben.

2. Ehrenamtspauschale

Für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen kannst du bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei verdienen. Diese Pauschale gilt für verschiedene Arten von ehrenamtlichem Engagement. So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, im Seniorenheim Freizeitaktivitäten zu betreuen, im Tierheim zu helfen, als Mentor Schüler:innen zu unterstützen oder sich in der Freiwilligen Feuerwehr zu engagieren. Da die meisten Ehrenämter allerdings unbezahlt sind, solltest du vorher recherchieren: auf Online-Jobportalen, LinkedIn oder bei der Einsatzstellensuche des Bundesfreiwilligendienstes.  

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3. Second-Hand-Verkauf

Auf ebay, Kleinanzeigen, Momox oder anderen Plattformen für Gebrauchtes kannst du das, was du nicht mehr brauchst, verkaufen. Einzelne Verkäufe sind in aller Regel steuerfrei. Doch seit 2023 sind die Anbieter verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen auf ihren Seiten zu melden, wenn gewisse Grenzen überschritten werden.
Verkaufst Du pro Jahr weniger als 30 Artikel und nimmst dabei weniger als 2.000 Euro ein, muss der Plattformbetreiber deine Verkäufe nicht an das BZSt melden. Beträgt der Gewinn bei deinen Verkäufen nich mehr als 1000 Euro, fällt keine Steuer an. Da du ja den Gegenstand ebenfalls gekauft hast, wird folgende Rechnung relevant: Verkaufspreis – Anschaffungskosten = Gewinn.

4. Gelegenheits-Vermietung

Falls du dir mit Airbnb etwas dazuverdienen möchtest, kannst du das in geringem Umfang steuerfrei tun: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören in die Anlage V der Einkommenssteuererklärung und erhöhen das zu versteuernde Einkommen. Ab einem jährlichen Gesamteinkommen von 10.908 Euro werden Steuern fällig. 520 Euro pro Jahr sind die Freigrenze für kurzzeitige Vermietung. Darüber hinaus ist die Plattform dazu verpflichtet, deine Vermietungen der Steuerbehörde zu melden. Wichtig: Gehört die Wohnung nicht dir, brauchst du die Zustimmung des Eigentümers. Sofern das Zweckentfremdungsverbot (die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland oder Stadt unterschiedlich sein) gilt, musst zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen Behörde einholen.

5. Kapitalerträge

Ein Einkommen, für das du nichts tun musst (außer dein Geld clever anzulegen): Kapitalerträge. Verkaufst du Aktien oder ETFs, fallen Gewinne an. Zinsen oder Dividenden sind bis zu einem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei. Bis zu diesem Betrag brauchst du keine Abgeltungssteuer zahlen.

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