KfW-Wohneigentumsprogramm
Der Staat bietet über seine Förderbank KfW verschiedene Programme zur finanziellen Unterstützung beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum
an. Besonders für Familien gibt es attraktive Fördermöglichkeiten, die 2025 teilweise erweitert wurden. Das Programm 300 „Wohneigentum für Familien – Neubau“ richtet sich an Familien, die einen klimafreundlichen Neubau errichten oder erwerben möchten. Seit Anfang 2025 ist auch der Ersterwerb eines Neubaus von Angehörigen förderfähig. Das bedeutet, dass etwa Eltern ihren Kindern eine neu gebaute Immobilie verkaufen können, ohne dass dabei der Anspruch auf die Förderung entfällt. Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Immobilie kaufen und energetisch sanieren möchten, ist das Programm 308 „Jung kauft Alt – Wohneigentum für Familien“ eine geeignete Unterstützung. Auch hier wurde der Förderrahmen erweitert, sodass seit 2025 der Kauf einer Bestandsimmobilie von Angehörigen förderfähig ist. Dies kann vor allem für Erbengemeinschaften oder innerfamiliäre Immobilienübergaben eine interessante Möglichkeit sein, finanzielle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Das KfW-Wohneigentumsprogramm (Programm 124) ermöglicht zinsgünstige Kredite für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum. Im Gegensatz zu den oben genannten Programmen ist es nicht an spezifische Energieeffizienzvorgaben gebunden und kann mit anderen KfW-Förderprogrammen kombiniert werden. Es bleibt eine flexible Option für alle, die eine Immobilie erwerben möchten, ohne zwingend in eine umfassende energetische Sanierung zu investieren.
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Einzelmaßnahmen
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet Immobilienbesitzer:innen attraktive finanzielle Anreize zur energetischen Sanierung und Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden. Im Rahmen der Förderung können Eigentümer:innen Zuschüsse für gezielte Einzelmaßnahmen beantragen, um ihre Immobilie energieeffizienter und nachhaltiger zu gestalten. Eine zentrale Rolle spielt hierbei die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM), die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt wird. Hierunter fallen finanzielle Unterstützungen für den Austausch alter Heizungsanlagen, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren sowie Maßnahmen zur Dämmung von Fassaden, Dächern oder Kellerdecken. Auch der Einbau intelligenter Heizungssteuerungen oder die Optimierung bestehender Heizsysteme kann durch diese Förderung bezuschusst werden.
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Wohn-Riester
Neben der energetischen Förderung bleibt auch der Wohn-Riester weiterhin ein interessanter Weg, den Erwerb oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum zu erleichtern. Dieses staatlich geförderte Modell ermöglicht es, über Zulagen und Steuervorteile die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf oder -bau zu reduzieren.
Eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass die Immobilie selbst genutzt wird und spätestens bis zum 68. Lebensjahr des Kreditnehmenden vollständig abbezahlt ist. Damit eignet sich Wohn-Riester insbesondere für langfristig geplante Eigenheimfinanzierungen mit Blick auf den Ruhestand.
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Wohnungsbauprämie
Arbeitnehmersparzulage
Zusätzlich gibt es die Arbeitnehmersparzulage, die speziell für vermögenswirksame Leistungen (VL) gewährt wird. Arbeitnehmer:innen, die ihre VL-Beiträge in einen Bausparvertrag oder Aktienfonds investieren, können davon profitieren.
Der Staat fördert Einzahlungen in Aktienfonds mit bis zu 80 Euro jährlich (20 Prozent der Sparleistung) und in Bausparverträge mit bis zu 43 Euro jährlich (9 Prozent der Sparleistung). Auch hier wurden die Einkommensgrenzen kürzlich angehoben: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben nun Singles mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro und gemeinsam Veranlagte von bis zu 80.000 Euro.
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