Am 31. Juli 2025 ist es wieder so weit. Die Steuererklärung muss abgegeben werden. Wer eine:n Steuerberater:in hat oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, kann sich noch etwas Zeit lassen: Hier endet die Abgabefrist erst am 30. April 2026. Wer als Arbeitnehmer:in eine reguläre Einkommensteuererklärung selber machen will – und nicht schon bei der Erwähnung der Worte „Mantelbogen“ und „Mobilitätsprämie“ ins Koma fällt, muss sich jetzt ranhalten! Aber: Was ist eigentlich, wenn man zu spät dran ist und nach dem Termin abgibt?
Was passiert, wenn du gar keine Steuererklärung abgibst?
Noch schlimmer als eine verspätete Abgabe ist es, die Steuererklärung komplett zu ignorieren. In diesem Fall kann das Finanzamt nicht nur einen Verspätungszuschlag festsetzen, sondern auch ein Zwangsgeld verhängen oder eine Steuerschätzung durchführen – und die fällt selten zu deinen Gunsten aus.
Gibt es Ausnahmen vom Verspätungszuschlag?
Ja – aber nur wenige. Wenn du beispielsweise zur Abgabe nicht verpflichtet bist (z. B. bei freiwilliger Abgabe zur Steuererstattung), kann das Finanzamt keinen Verspätungszuschlag verlangen. Auch bei einer rechtzeitig beantragten Fristverlängerung oder nachgewiesener Krankheit kann der Zuschlag entfallen. Wichtig: Diese Gründe musst du glaubhaft machen – am besten schriftlich und mit Nachweisen.
Wer seine Steuererklärung in Deutschland nicht fristgerecht abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Seit der Reform der Abgabenordnung im Jahr 2019 gelten verbindliche Regeln, die automatisch greifen – ohne Ermessensspielraum des Finanzamts. Verpasst du die Frist, setzt das Finanzamt den Verspätungszuschlag automatisch fest – in der Regel mit dem Bescheid zur Steuerfestsetzung.
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Wie hoch ist der Verspätungszuschlag genau?
Wenn du deine Steuererklärung zu spät abgibst, musst du mit einem Verspätungszuschlag rechnen – mindestens 25 € pro Monat. Die genaue Höhe hängt von der festgesetzten Steuer ab. Wer Fristen verpasst, ohne Gründe geltend zu machen, zahlt schnell einen dreistelligen Betrag extra. Beim Bundesfinanzministerium kannst du genau nachlesen, wie sich der Verspätungszuschlag berechnet. Laut § 152 AO beträgt der Zuschlag:
0,25 % der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträge) pro Monat der Verspätung,
mindestens 25 Euro pro angefangenem Monat.
Hier eine Beispielrechnung:
Festgesetzte Steuer: 4.800 €
Abgegebene Erklärung: 3 Monate zu spät
Berechnung: 0,25 % von 4.800 = 12 € × 3 Monate = 36 €
Da der Mindestzuschlag pro Monat 25 € beträgt, sind 75 € Verspätungszuschlag fällig
Insgesamt darf der Zuschlag 25.000 € nicht überschreiten. Er entfällt allerdings, wenn
- keine Nachzahlung erfolgt (z. B. bei Steuererstattung) – es sei denn, es wurde mehr als 14 Monate verzögert,
- die verspätete Abgabe glaubhaft entschuldbar ist (z. B. Krankheit),
- eine Fristverlängerung rechtzeitig beim Finanzamt beantragt und gewährt wurde.
Welche Tools helfen bei der Steuererklärung?
Auch wenn’s nicht die angenehmste Aufgabe ist: Wenn du die Steuererklärung pünktlich abgibst oder rechtzeitig eine Fristverlängerung beantragst, vermeidest du zusätzliche Kosten. Bei der Steuererklärung können die Software und Tools wie ELSTER (kostenlos vom Finanzamt), WISO Steuersoftware (Kosten: ca. 35,99 € – 45,99 €), Smartsteuer (Kosten: ca. 39,99 €), Taxfix (ab 39,99 € selbst erstellen oder ab 99,99 € von einer oder einem Steuerberater:in), SteuerGo (34,95 € pro Steuerjahr)
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