Empfänger:innenüberprüfung: So funktioniert die neue Regelung
Die neue EU-Regelung sieht vor, dass Banken verpflichtet werden sollen, die IBAN der Empfängerin oder des Empfängers mit dem angegebenen Namen abzugleichen. Stimmen diese Informationen nicht überein, muss die Bank ihre Kund:innen vor der Durchführung der Überweisung darauf aufmerksam machen. Kommt es zu einer Fehlüberweisung, haften zukünftig die Banken.
So läuft die Prüfung ab: Bei jeder Überweisung prüft die Bank, ob die Angaben zum Empfänger:innennamen und zur IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis erscheint in Form einer Ampelfarbe oder in manchen Fällen mit Symbolen (z. B. Emojis).
Grün („Match“): Name und IBAN stimmen überein.
Gelb („Close Match“): Es gibt kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler oder fehlende Vornamen. Die Bank schlägt die richtige Schreibweise vor.
Rot („No Match“): Name und IBAN passen nicht zusammen. Hier trägst du das volle Risiko, wenn du die Überweisung trotzdem freigibst.
Falls die Prüfung einmal nicht möglich ist (z. B. wegen technischer Probleme), weist die Bank darauf hin.
Was bedeutet das für Kund:innen?
Die Neuerung klingt selbstverständlich, war es bisher aber nicht. Bislang konnte Geld problemlos an eine falsche IBAN geschickt werden – selbst wenn der Name überhaupt nicht passte. Ab sofort wird dieser Widerspruch sichtbar. Außerdem wird damit eine Sicherheitslücke geschlossen, die Kriminelle bislang für Betrug im Zahlungsverkehr ausnutzen konnten.
Wichtig: Auch bei Rot darfst du eine Überweisung durchführen. Doch wenn das Geld auf dem falschen Konto landet, ist es meist verloren. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Deshalb solltest du bei einem Warnsignal immer Rücksprache mit der Empfängerin oder dem Empfänger halten, bevor du den Auftrag bestätigst.
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Keine Panik bei Tippfehlern!
Ein kleiner Rechtschreibfehler führt nicht sofort zum Abbruch. Die Empfänger:innenprüfung erkennt häufig, was gemeint ist, und schlägt die korrekte Schreibweise vor. Beispiele:
„Max Musterman“ statt „Max Mustermann“ → Gelb
„M. Mustermann“ statt ausgeschrieben → Gelb
„Maria Mustermann“ statt „Max Mustermann“ → Rot
Damit wird klar: Tippfehler sind kein Drama – aber bei komplett falschen Namen musst du aufpassen.
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Überprüfung gilt auch bei Papierüberweisungen
Die Empfänger:innenüberprüfung betrifft nicht nur das Onlinebanking, sondern auch die klassische beleghafte Überweisung am Schalter. Dort führen die Kundenberater:innen die Prüfung direkt durch.
Wer Überweisungen in den Bankbriefkasten wirft, sollte wissen: Dort kann die automatische Überprüfung nicht stattfinden. In diesem Fall sollte man vorher mit der Bank Rücksprache halten.
Checkliste für Überweisungen
Ab 9. Oktober 2025 gilt es also, Name und IBAN bei Überweisungen noch sorgfältiger zu prüfen.
- Bei Gelb: kontrollieren, ob die vorgeschlagene Schreibweise korrekt ist.
- Bei Rot: Empfänger:in kontaktieren, bevor du Geld überweist.
- Keine Überweisungen in Bankbriefkästen einwerfen, wenn es eilig oder sicherheitsrelevant ist.
- Für wichtige Zahlungen besser Onlinebanking oder Schalter nutzen.
Die neuen Richtlinien bei Überweisungen erhöhen die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bei den Kund:innen: Wer Warnungen ignoriert und trotz roter Anzeige überweist, riskiert, Geld zu verlieren.