Frau mit weißem Hoodie sitzt am Computer, Hund schaut am Schreibtisch hoch
Yaroslav Shuraev / Pexels

Neue Richtlinien bei Überweisungen in der EU ab Oktober

Ab 9. Oktober tritt in der gesamten EU eine neue Pflicht ein, die alle Bankkund:innen betrifft: Bei jeder Überweisung – egal ob online oder auf Papier – wird künftig der Name der Empfängerin oder des Empfängers mit der IBAN abgeglichen.

Empfänger:innenüberprüfung: So funktioniert die neue Regelung

Die neue EU-Regelung sieht vor, dass Banken verpflichtet werden sollen, die IBAN der Empfängerin oder des Empfängers mit dem angegebenen Namen abzugleichen. Stimmen diese Informationen nicht überein, muss die Bank ihre Kund:innen vor der Durchführung der Überweisung darauf aufmerksam machen. Kommt es zu einer Fehlüberweisung, haften zukünftig die Banken.

So läuft die Prüfung ab: Bei jeder Überweisung prüft die Bank, ob die Angaben zum Empfänger:innennamen und zur IBAN zusammenpassen. Das Ergebnis erscheint in Form einer Ampelfarbe oder in manchen Fällen mit Symbolen (z. B. Emojis).

Grün („Match“): Name und IBAN stimmen überein.

Gelb („Close Match“): Es gibt kleinere Abweichungen, etwa Tippfehler oder fehlende Vornamen. Die Bank schlägt die richtige Schreibweise vor.

Rot („No Match“): Name und IBAN passen nicht zusammen. Hier trägst du das volle Risiko, wenn du die Überweisung trotzdem freigibst.

Falls die Prüfung einmal nicht möglich ist (z. B. wegen technischer Probleme), weist die Bank darauf hin.

Was bedeutet das für Kund:innen?

Die Neuerung klingt selbstverständlich, war es bisher aber nicht. Bislang konnte Geld problemlos an eine falsche IBAN geschickt werden – selbst wenn der Name überhaupt nicht passte. Ab sofort wird dieser Widerspruch sichtbar. Außerdem wird damit eine Sicherheitslücke geschlossen, die Kriminelle bislang für Betrug im Zahlungsverkehr ausnutzen konnten.

Wichtig: Auch bei Rot darfst du eine Überweisung durchführen. Doch wenn das Geld auf dem falschen Konto landet, ist es meist verloren. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Deshalb solltest du bei einem Warnsignal immer Rücksprache mit der Empfängerin oder dem Empfänger halten, bevor du den Auftrag bestätigst.

Keine Panik bei Tippfehlern!

Ein kleiner Rechtschreibfehler führt nicht sofort zum Abbruch. Die Empfänger:innenprüfung erkennt häufig, was gemeint ist, und schlägt die korrekte Schreibweise vor. Beispiele:

„Max Musterman“ statt „Max Mustermann“ → Gelb

„M. Mustermann“ statt ausgeschrieben → Gelb

„Maria Mustermann“ statt „Max Mustermann“ → Rot

Damit wird klar: Tippfehler sind kein Drama – aber bei komplett falschen Namen musst du aufpassen.

Lies auch:

Überprüfung gilt auch bei Papierüberweisungen

Die Empfänger:innenüberprüfung betrifft nicht nur das Onlinebanking, sondern auch die klassische beleghafte Überweisung am Schalter. Dort führen die Kundenberater:innen die Prüfung direkt durch.

Wer Überweisungen in den Bankbriefkasten wirft, sollte wissen: Dort kann die automatische Überprüfung nicht stattfinden. In diesem Fall sollte man vorher mit der Bank Rücksprache halten.

Checkliste für Überweisungen

Ab 9. Oktober 2025 gilt es also, Name und IBAN bei Überweisungen noch sorgfältiger zu prüfen.

  • Bei Gelb: kontrollieren, ob die vorgeschlagene Schreibweise korrekt ist.
  • Bei Rot: Empfänger:in kontaktieren, bevor du Geld überweist.
  • Keine Überweisungen in Bankbriefkästen einwerfen, wenn es eilig oder sicherheitsrelevant ist.
  • Für wichtige Zahlungen besser Onlinebanking oder Schalter nutzen.

Die neuen Richtlinien bei Überweisungen erhöhen die Sicherheit im Zahlungsverkehr deutlich. Gleichzeitig bleibt die Verantwortung bei den Kund:innen: Wer Warnungen ignoriert und trotz roter Anzeige überweist, riskiert, Geld zu verlieren.

Jetzt teilen:

Frau will verreisen: Reisen is Ausland - welche Versicherungen brauche ich wirklich

Brauche ich eine Auslandsreiseversicherung?

Ein Moped-Unfall in Thailand, eine Lebensmittelvergiftung in Marokko oder ein gestohlener Koffer in Lissabon – das kann ohne passenden Versicherungsschutz richtig teuer werden. Doch welche Policen braucht man wirklich fürs Reisen ins Ausland – und welche sind überflüssig?

Weiterlesen »
Was sind gehebelte ETFs? Wir erklären, zu wem diese Geldanlage passt

Wie funktionieren gehebelte ETFs?

Gehebelte ETFs (auch: „Leveraged ETFs“) sind börsengehandelte Fonds, die nicht einfach nur einen Index abbilden – sie verstärken seine Bewegungen. Zu wem diese Geldanlage passt und was du beachten solltest.

Weiterlesen »
Newsletter finanzielle
© Marcus Witte

Mach dich finanziell unabhängig

 – mit unserem Newsletter! 

Als DANKESCHÖN für deine 

NEWSLETTER-ANMELDUNG erhältst du 

das finanzielle eMagazin mit Lena Gercke und unserem beliebten ETF-Entscheidungsbaum!