Junge Frau mit raspelkurzen blinden Haaren stützt die Stirn auf die Hand und hält die Augen geschlossen.
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Zwischen Therapie und Alltag: Die finanziellen Folgen einer Krebserkrankung

Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) erhält im Laufe seines Lebens etwa jeder zweite Mensch in Deutschland eine Krebsdiagnose. Für die Betroffenen bedeutet das eine enorme körperliche und seelische Belastung. Weniger sichtbar, aber ebenfalls relevant sind die finanziellen Folgen: Zuzahlungen und private Ausgaben können sich im Verlauf der Behandlung spürbar summieren.

Krebs betrifft uns alle

Am 4. Februar 2026 ist Weltkrebstag. Das Motto der Internationalen Vereinigung gegen Krebs (UICC) lautet „Gemeinsam einzigartig“ (international: „United by Unique“). Es macht deutlich, dass eine Krebserkrankung viele Menschen miteinander verbindet, aber jede Patientin und jeder Patient die Krankheit auf ganz eigene Art erlebt.

Jede Geschichte, jede Erfahrung und jedes Bedürfnis ist individuell, ebenso wie die jeweilige Therapie.

Neben den körperlichen und seelischen Belastungen entstehen im Verlauf der Behandlung häufig auch Kosten, die nicht vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hinzu kommen finanzielle Belastungen, die auf den ersten Blick nicht immer sichtbar sind.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse - und wo entstehen Lücken?

In Deutschland gilt eine der umfassendsten Gesundheitsversorgungen weltweit: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen den Großanteil der medizinischen Behandlungskosten bei Krebs. Dazu gehören alle notwendigen Leistungen von Diagnose über Therapie bis zur Nachsorge, soweit sie medizinisch erforderlich und verordnet sind. Das betrifft unter anderem Krankenhausaufenthalte, Operationen, Chemotherapie, Strahlentherapie und viele Medikamente, die Teil der Behandlung sind.

Trotzdem bleiben Fragen nach den Details: Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht, wo entstehen Eigenanteile, und unter welchen Voraussetzungen ist eine Befreiung von Zuzahlungen möglich? Auch Fragen nach dem Krankengeld, etwa zur Höhe und Dauer des Anspruchs, beschäftigen Erkrankte. Die finanzielle Absicherung ist komplex und nicht immer leicht zu überblicken. Zudem können sich Leistungen und Zuständigkeiten im Verlauf einer Krebserkrankung in Richtung Rentenversicherung, Arbeitgeber oder Sozialleistungsträger verschieben, was zusätzliche Unsicherheit mit sich bringt.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen medizinisch notwendige Behandlungen wie Chemotherapie, Strahlentherapie oder Operationen, aber Patient:innen zahlen:

  • 10 € pro Rezept (Pauschale).
  • 10% des Arzneimittelpreises (mind. 5 €, max. 10 € pro Packung). Auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums gibt es eine Übersicht zu Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln.
  • Bei stationärem Aufenthalt: 10 € pro Tag (max. 28 Tage/Jahr).
  • IGeL-Leistungen: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), also medizinische Angebote außerhalb der Kassenrichtlinien, z. B. bestimmte Check-ups oder Zusatztherapien wie zusätzliche Ultraschall- oder MRT-Untersuchungen, hochdosierte Vitamin- oder Spurenelement-Infusionen.
  • Die jährliche Belastungsgrenze liegt bei 2% des Bruttoeinkommens (1% bei Chronischkranken), danach entfallen Zuzahlungen.
  • Fahrtkosten werden nur übernommen, wenn sie vorher genehmigt oder klar medizinisch notwendig sind. Außerdem müssen gesetzlich Versicherte einen Anteil der Fahrtkosten zuzahlen: Übernimmt die Krankenkasse die Fahrtkosten zur Krebstherapie, beträgt die Zuzahlung pro Fahrt 10 Prozent des Fahrpreises – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Insgesamt müssen Versicherte aber nicht mehr zahlen als die Fahrt tatsächlich kostet.
  • Einkommensverluste: Studien zeigen, dass ein beträchtlicher Anteil Patient:innen infolge von Krebs Einkommensverluste verzeichnet und damit zusätzlich belastet ist.

Entlastungsmechanismen

Für Menschen mit chronischen oder langwierigen Erkrankungen wie Krebs gibt es zudem eine Belastungsgrenze: Zuzahlungen sind grundsätzlich auf maximal 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens einer Familie begrenzt. Wird diese Belastungsgrenze erreicht, stellt die Krankenkasse eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen aus.

Hinzu kommen Ausgaben, die nicht sofort sichtbar sind: spezielle Ernährung, bequeme Kleidung für die Reha. Auch die Kosten für eine Haushaltshilfe werden nicht immer übernommen. Voraussetzungen hierfür sind:

  • Eine ärztlich festgestellte medizinische Notwendigkeit
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 12 Jahren
    (oder ein älteres, behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist).
  • Es gibt keine weitere im Haushalt lebende Person, die den Haushalt übernehmen kann.

Tipp: Auf der Homepage Stärker gegen Krebs gibt es eine Übersicht, welche Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Von Trainings- und Bewegungstherapie über Naturheilkunde bis Reha.

Weniger Einkommen ist oft die Folge

Viele Krebspatient:innen sind für eine längere Zeit arbeitsunfähig. Die ersten 6 Wochen zahlt der Arbeitgeber. Im Anschluss zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens. Der Anspruch besteht für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung.

Nach Ablauf dieser Zeit endet das Krankengeld. Häufig folgt dann der Übergang in andere Leistungen, etwa der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur. Für Betroffene ist dieser Wechsel oft mit finanziellen Einbußen und Unsicherheit verbunden.

Eine Analyse aus Deutschland ergab, dass das Einkommen von Patient:innen im Jahr der Diagnose im Schnitt um etwa 26 % bis 28 % sank, verglichen mit dem Einkommen davor. Gleichzeitig nahm die durchschnittliche Arbeitszeit um etwa 24 % ab. Diese Effekte blieben bis zu zwei Jahre nach der Diagnose bestehen. Erhebungen des NCT Heidelberg aus dem Jahr 2016/17 haben ergeben: Fast ein Viertel der dort befragten Patient:innen (24 Prozent) hatten als Folge ihrer Erkrankung finanzielle Einbußen von mehr als 1.200 Euro monatlich erlitten, bei weiteren 21 Prozent lagen die Einkommensverluste zwischen 800 und 1.200 Euro. Nur bei 14 Prozent waren sie niedriger als 200 Euro. 

Eine Befragung von Betroffenen mit einem Durchschnittsalter von 50 Jahren im Jahr 2019 zeigte, dass 36 Prozent nicht mehr in ihren Beruf zurückkehrten, 17 Prozent eine Erwerbsminderungsrente erhielten und vier Prozent arbeitslos wurden.

Wer finanziell in Not geraten ist, kann sich Hilfe holen: Die Deutsche Krebshilfe hat einen Härtefonds, der Krebspatient:innen und ihren Familien kurzfristig und unbürokratisch hilft.

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Beratungsstellen und Hilfe bei Kostenfragen

Es gibt mehrere etablierte Beratungsstellen und Unterstützungsangebote, die Betroffene bei Kostenfragen, Sozialleistungen und vielem mehr helfen können. Diese Anlaufstellen sind meist kostenfrei, unabhängig und fachlich qualifiziert. Hier eine Auswahl:

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD):
Die Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät kostenlos und unabhängig zu Gesundheits- und Sozialleistungen, Krankenkasse, Kostenübernahme und Rechten von Patient:innen – unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Die Beratung kann telefonisch (0800 011 77 22), online oder persönlich erfolgen.

INFONETZ KREBS (Deutsche Krebshilfe und Partner): Das INFONETZ KREBS ist ein gemeinsamer Beratungsdienst der Deutsche Krebshilfe und weiterer Verbände. Betroffene und Angehörige erhalten dort kostenfreie telefonische Beratung zu Krebsfragen, auch zu sozialrechtlichen und finanziellen Themen rund um Therapie, Krankenkasse und Alltag. Die kostenfreie Hotline 0800 80708877 ist montags bis freitags erreichbar.

Selbsthilfegruppen und Initiativen: Selbsthilfegruppen, beispielsweise über regionale Gruppen oder Plattformen wie halt-bei-krebs.de, bieten nicht nur Austausch, sondern häufig auch praktische Tipps zu bürokratischen und finanziellen Fragen aus Erfahrung anderer Betroffener.

Pflege und Schwerbehinderung

Zusätzlich können Betroffene Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben. Wird ein Pflegegrad anerkannt, stehen Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder ein monatlicher Entlastungsbetrag zur Verfügung. Viele Krebspatient:innen beantragen zudem einen Schwerbehindertenausweis, der auch zeitlich befristet ausgestellt werden kann und unter anderem steuerliche Vorteile, Zusatzurlaub oder einen besonderen Kündigungsschutz mit sich bringt.

Steuerliche Entlastung

Krankheitsbedingte Ausgaben wie Zuzahlungen, Fahrtkosten oder Hilfsmittel lassen sich unter Umständen steuerlich geltend machen. Entscheidend ist, dass alle Belege aufbewahrt werden, da das Finanzamt entsprechende Nachweise verlangt. Unterstützung bieten Steuerberatungen oder Sozialdienste.

Die wirtschaftliche Dimension von Krebs

Die finanziellen Folgen von Krebs reichen weit über die medizinische Versorgung hinaus. Wie das Deutsche Ärzteblatt unter Berufung auf europäische Daten berichtet, verursachte Krebs in den 27 EU-Staaten bereits im Jahr 2009 Kosten von insgesamt 126 Milliarden Euro. Davon entfielen 51 Milliarden Euro auf die Gesundheitsversorgung selbst. Weitere 52 Milliarden Euro entstanden durch Produktivitätsausfälle, etwa weil Betroffene nicht oder nur eingeschränkt arbeiten konnten. Hinzu kamen 23 Milliarden Euro an sogenannten informellen Kosten – also unbezahlte Leistungen von Angehörigen und Freund:innen, die Betreuung, Pflege oder Organisation übernahmen.

Prävention wird immer wichtiger: Was das Risiko senken kann

Körperliche Aktivität kann das Risiko, an einigen der häufigsten Krebsarten zu erkranken, um etwa 10 bis 40 Prozent verringern.

Grafik vom Deutschen Krebsinformationszentrum zur Vermeidung von Krebsfällen durch ausreichende Bewegung.
Deutsches Krebsinformationszentrum

Das Robert Koch-Institut betonen, dass ein erheblicher Teil der Krebserkrankungen durch veränderbare Lebensstilfaktoren beeinflusst werden kann. Dazu zählen unter anderem der Verzicht auf Tabak, ein maßvoller Alkoholkonsum, regelmäßige Bewegung (siehe Grafik oben), eine ausgewogene Ernährung sowie der Schutz vor UV-Strahlung.

Darüber hinaus spielen Früherkennungsuntersuchungen eine zentrale Rolle. Gesetzlich Versicherte haben in Deutschland Anspruch auf verschiedene Vorsorgeangebote, etwa zur Früherkennung von Brust-, Darm-, Haut- oder Gebärmutterhalskrebs. Ziel ist es, Krebserkrankungen möglichst früh zu entdecken – also zu einem Zeitpunkt, an dem die Behandlung oft weniger belastend ist und die Heilungschancen höher sind.

Prävention kann Krebs nicht immer verhindern. Sie kann jedoch dazu beitragen, Risiken zu senken, Erkrankungen früher zu erkennen und langfristig sowohl individuelles Leid als auch gesellschaftliche und individuelle Kosten zu reduzieren. Daran erinnert auch der Weltkrebstag.

Unser aktueller Watch-Tipp zum Thema Prävention ist die 3-sat-Reportage NANO Doku: Anti-Krebs-Hacks – Dein Lebensstil zählt. Jasmina Neudecker geht auf Entdeckungsreise und zeigt, wie regelmäßige Bewegung, bewusste Ernährung und UV-Schutz den Körper beeinflussen können, so dass schädliche Zellen erst gar nicht entstehen. Der eigene Beitrag zur Vorbeugung ist wichtig: Schließlich sind 40 % der Faktoren zur Entstehung von Krebs vermeidbar. Was können wir tun? Pünktlich zum Weltkrebstag liegt die aktualisierte, fünfte Auflage des Europäischen Kodex gegen Krebs in deutscher Sprache vor. Der Kodex wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der WHO veröffentlicht und enthält 14 wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen, mit denen Menschen ihr persönliches Krebsrisiko senken können.

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