Vorsorgevollmacht: Eine Vertrauensperson für dich entscheiden lassen
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine Person deines Vertrauens, die im Ernstfall für dich handeln darf. Sie kann rechtliche, finanzielle und persönliche Angelegenheiten übernehmen, wenn du dazu selbst nicht mehr in der Lage bist. Die Vollmacht lässt sich individuell gestalten und kann beispielsweise Bankgeschäfte, gesundheitliche Entscheidungen oder die Wahl des Wohnorts umfassen. Je umfassender die Regelungen sind, desto einfacher können wichtige Entscheidungen getroffen werden, ohne dass ein Gericht eine Betreuung anordnen muss.
Betreuungsverfügung: Dem Gericht eine Orientierung geben
Die Betreuungsverfügung funktioniert anders als die Vorsorgevollmacht. Hier benennst du keine Person, die sofort für dich handeln darf. Stattdessen hältst du fest, wen das Betreuungsgericht als rechtliche Betreuung einsetzen soll, falls dies notwendig wird. Zudem kannst du festlegen, welche Aufgabenbereiche die Betreuung umfassen soll, etwa finanzielle Angelegenheiten, gesundheitliche Fragen oder Entscheidungen zum Wohnen. Das Gericht berücksichtigt deine Wünsche in der Regel, behält aber die endgültige Entscheidungsgewalt.
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Patientenverfügung: Deinen medizinischen Willen festhalten
Mit einer Patientenverfügung legst du fest, welche medizinischen Maßnahmen du in bestimmten Situationen wünschst oder ablehnst. Das kann etwa relevant werden, wenn du nach einem Unfall im Koma liegst, schwer erkrankst oder dich am Lebensende befindest. Die Verfügung kann sehr detailliert formuliert werden und schafft Klarheit für Ärztinnen, Ärzte und Angehörige. Anders als die Vorsorgevollmacht bezieht sie sich ausschließlich auf medizinische Entscheidungen und wird verbindlich, sobald die beschriebenen Voraussetzungen eintreten. Deshalb solltest du die Inhalte regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren.
Sorgerechtsverfügung: Für die Zukunft deiner Kinder vorsorgen
Warum sich Vorsorge lohnt
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Sorgerechtsverfügung erfüllen unterschiedliche Aufgaben, verfolgen aber ein gemeinsames Ziel: Sie geben dir die Möglichkeit, Wichtiges selbstbestimmt vorzubereiten. Gleichzeitig entlasten sie Angehörige und schaffen Orientierung in Situationen, die oft von Unsicherheit und Zeitdruck geprägt sind.
Entscheidend ist allerdings nicht nur, dass diese Dokumente existieren. Sie müssen im Ernstfall auch gefunden werden. Sprich deshalb mit den Menschen, die du einsetzt, und sag ihnen, wo die Originale liegen. Prüfe außerdem regelmäßig, ob Namen, Adressen, Lebenssituationen und medizinische Wünsche noch stimmen. Für Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung stellt das Bundesjustizministerium Formulare bereit, für die Patientenverfügung gibt es Textbausteine.
Zusätzlich kannst du deine Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Dort wird nicht einfach dein Alltag geregelt, aber Gerichte und seit 2023 auch Ärztinnen und Ärzte können im Ernstfall erkennen, dass es eine Verfügung gibt und wer kontaktiert werden soll.
Offizielle Vorlagen für deine Vorsorge
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt die Formulare für Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, den Antrag auf Eintragung einer Vorsorgevollmacht, den Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer bestehenden Vorsorgevollmacht und das Formular zur Konto-, Depot- und Schrankvollmacht online zum Download zur Verfügung. Alle Formulare sind in mehreren Sprachen angelegt.
Hier geht’s zum Download aller genannten Formulare!









