Eine junge Frau sitzt mit ihrem Hund vor dem Fernseher und hält eine Fernbedienung in der Hand
Andres Ayrton / Pexels

Preiserhöhung unwirksam! So kannst du bei Amazon Prime Geld zurückfordern

Wenn du schon länger Amazon Prime abonniert hast, zahlst du seit 2022 höhere Gebühren - zu Unrecht! So bekommst du dein Geld zurück.

Im September 2022 erhöhte Amazon die Gebühren für seine Prime-Mitgliedschaft deutlich. Der Jahresbeitrag stieg von 69 auf 89,90 Euro, der monatliche Preis von 7,99 auf 8,99 Euro.  Ein Plus von mehr als 30 Prozent.

Die Verbraucherzentrale NRW hielt den Schritt für unzulässig und klagte – mit Erfolg. Anfang 2025 erklärte das Landgericht Düsseldorf eine entsprechende Klausel in den Prime-Vertragsbedingungen von Amazon für unwirksam. Im Oktober bestätigte das OLG Düsseldorf dieses Urteil im Berufungsverfahren.

Was kannst du jetzt tun?

Amazon-Prime-Kund:innen können sich jetzt einer kostenfreien Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW anschließen, um den zu Unrecht gezahlten Aufpreis zurückzufordern. Dafür ist lediglich eine Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz nötig. Weitere Informationen zum Verfahren und zur Teilnahme stellt die Verbraucherzentrale NRW bereit. Hier kannst du auch den interaktiven Klage-Check machen, ob du berechtigt bist, bei der Klage mitzumachen.

Die Grafik stammt vom interaktiven Klage-Check auf der Website der Verbraucherzentrale zum Klage-Check bei Amazon Prime
Auf der Website des Verbraucherschutzes kannst du prüfen, ob du klageberechtigt bist.

Worum geht es in der Sammelklage?

Ziel des Verfahrens ist eine Rückerstattung der Preis­differenz zwischen dem alten und dem seit September 2022 verlangten Prime-Beitrag. Je nach Abrechnungsmodell entspricht das rund 20 Euro pro Jahr bei jährlicher Zahlweise oder etwa 12 Euro bei monatlicher Zahlung.

Wie hoch ein möglicher Erstattungsbetrag im Einzelfall ausfällt, lässt sich derzeit noch nicht abschließend sagen. Entscheidend ist unter anderem, ob und wie lange der höhere Beitrag gezahlt wurde. Zudem ist das Verfahren noch nicht beendet: Das Urteil des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Amazon hat Revision eingelegt, sodass der Fall voraussichtlich noch vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird. Der Sammelklage können sich Kund:innen trotzdem schon anschließen.

Gut zu wissen

Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen müssen Kund:innen grundsätzlich nicht akzeptieren. In solchen Fällen besteht in der Regel ein Sonderkündigungsrecht, auch dann, wenn eigentlich noch eine Mindestlaufzeit gilt.

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© Marcus Witte

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