Worum geht’s? Zum 1. Januar 2026 werden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Das BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) hat die Eckdaten vorgelegt. Vor allem geht es um Beitragsbemessungsgrenzen und Versicherungspflichtgrenzen in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für dich kann das höhere oder veränderte Beiträge, einen Wechsel des Versicherungsstatus (GKV/PKV) und veränderte Arbeitgeberzuschüsse bedeuten.
Die neue Einkommensgrenze
Im nächsten Jahr soll die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung um 400 Euro steigen: von derzeit 8.050 auf 8.450 Euro pro Monat (das entspricht 101.400 Euro pro Jahr). Ausnahme: In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegt die Grenze voraussichtlich bei 10.400 Euro pro Monat bzw. 124.800 Euro pro Jahr.
Was heißt das für dich?
Auf dein Einkommen werden Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Verdienst du mehr, bleibt der Teil darüber in diesen Versicherungszweigen beitragsfrei und erhöht auch die späteren Rentenansprüche nicht weiter. Liegt das Einkommen unterhalb der Grenze, werden Beiträge auf das gesamte Brutto fällig.
Rechtsgrundlage und Zeitplan
Die Anpassung erfolgt über die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, die vom BMAS vorbereitet wird. Üblicherweise bestätigt die Bundesregierung die Werte per Kabinettbeschluss bis Ende Oktober; das Inkrafttreten ist zum 1. Januar 2026 vorgesehen. Bis zur endgültigen Bestätigung gelten die Zahlen als voraussichtlich.
Was bedeuten die neuen Werte für deine Rentenpunkte?
Ein Rentenpunkt (EP) entspricht einem Jahresverdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts. Für 2026 liegt dieses voraussichtlich bei 51.944 €. Verdienst du genau so viel und zahlst Beiträge, bekommst du 1,0 EP. Bei ca. 25.972 € wären es 0,5 EP, bei ca. 38.958 € 0,75 EP – jeweils anteilig.
Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt (2026 voraussichtlich 101.400 € jährlich). Darum liegt die Maximalzahl an EP pro Jahr 2026 bei rund 1,95 EP (101.400 € ÷ 51.944 €). Einkommen oberhalb der Grenze erhöht die EP nicht weiter.
Wert eines EP („aktueller Rentenwert“): Seit 1. Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 € monatlich. Dieser Wert wird jährlich per Verordnung angepasst; die Höhe für 2026 legt die Bundesregierung erst im kommenden Frühjahr endgültig fest. (Prognosen sprechen von ~42,17 €, offiziell ist das noch nicht beschlossen.)
Beispiel: Durchschnittsverdienst und Rentenpunkte 2026
Rechnen wir mal mit dem durchschnittlichen Bruttogehalt einer deutschen Frau. 2024 also durchschnittlich 2.851 € brutto/Monat ⇒ 34.212 €/Jahr. (Quelle: Destatis-Pressemitteilung).
Maßstab 2026: Das vorläufige Durchschnittsentgelt liegt bei 51.944 €. Wer genau so viel verdient, erhält 1,0 Rentenpunkt (EP).
Deine EP für 2026: 34.212 € ÷ 51.944 € ≈ 0,66 EP.
Was ist das in Euro? Der aktuelle Rentenwert beträgt (seit 1. Juli 2025) 40,79 € pro EP und Monat.
Also: 0,66 EP × 40,79 € ≈ 27 € brutto/Monat (nur aus diesem Jahr).Langfristige Orientierung: Bleibt das Einkommen konstant und werden z. B. 35 Jahre Beiträge gezahlt, ergäben sich ≈ 23,1 EP.
→ 23,1 EP × 40,79 € ≈ 940 € brutto/Monat (reine Rechenhilfe auf Basis des heutigen Rentenwerts).
Wichtig: Der Rentenwert wird jährlich angepasst; die tatsächliche spätere Rente kann davon abweichen.
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Anpassung und Rentenpunkte
Die Rechengrößen für 2026 leiten sich aus der Lohnentwicklung 2024 ab. Maßgeblich ist die Veränderung der Bruttolöhne je Arbeitnehmer:in; sie lag laut Statistischem Bundesamt bei +5,16 %. Seit 2025 gibt es keine Ost/West-Trennung mehr, die Sozialversicherung arbeitet mit bundeseinheitlichen Werten.
Konkret bedeutet das: Weil das Durchschnittsentgelt steigt, braucht es 2026 etwas mehr Jahreseinkommen, um einen vollen Rentenpunkt zu erreichen – die Systematik bleibt aber identisch: Deine Entgeltpunkte spiegeln weiterhin dein beitragspflichtiges Einkommen im Verhältnis zum Durchschnitt. Liegt dein Gehalt unter der neuen Beitragsbemessungsgrenze, ändert sich an der Berechnung nichts. Verdienst du mehr, steigt dein eigener Beitragsanteil bis zur neuen Grenze leicht an (die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber). Parallel können auch die Versicherungspflicht-/Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der Kranken-/Pflegeversicherung mitziehen. Wer dicht an der Schwelle liegt, sollte prüfen, ob sich der Versicherungsstatus (GKV/PKV) dadurch verändert.
Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt: Die Januar-Abrechnung genau prüfen (sind die neuen Grenzen korrekt?), Rentenzeiten/Bescheinigungen (Kindererziehung, Pflege) vollständig halten und Spar-/Vorsorgeraten anpassen, falls dein Brutto über den früheren Grenzen lag.
Für Rentner:innen heißt das: Durch die Rentenanpassung 2025 müssen rund 73.000 Rentner:innen erstmals eine Steuererklärung abgeben, weil ihre steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten (12.096 € bei Alleinstehenden, 24.192 € bei gemeinsamer Veranlagung). Wer selbst betroffen ist oder gemeinsam mit einem bereits verrenteten Partner veranlagt wird, sollte Belege frühzeitig sammeln und gegebenenfalls Beratung einplanen.