Endlich mal gute Nachrichten! Der Bundesrat hat eine erneute Anhebung des Grundfreibetrags rückwirkend für 2024 beschlossen. Warum? Die Leistungen im Sozialrecht sind stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. Dies wirkt sich auf die Höhe des Existenzminimums für das Jahr 2024 aus, und es ergibt sich ein Anpassungsbedarf.
Grundfreibetrag 2024 soll um 180 Euro steigen
Der Grundfreibetrag 2024 ist um 180 Euro auf 11.784 Euro gestiegen (23.568 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Das heißt, dass du rein theoretisch bis zu diesem Einkommen keine Einkommenssteuer bezahlen musst. Er erhöht sich somit um 180 Euro/360 Euro.
Die rückwirkende Erhöhung wirkt sich (solltest du fest angestellt sein) bereits voll auf dein Dezembergehalt aus!
Deutlicher Anstieg des steuerlichen Kinderfreibetrags
Der steuerliche Kinderfreibetrag wurde für das Jahr 2024 entsprechend um 228 Euro auf 6 612 Euro angehoben. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien auch ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden.
Weitere finanzielle Erleichterungen für Familien: Ab 2025 werden Kinderbetreuungskosten besser absetzbar und Bildungsleistungen umsatzsteuerbefreit. Künftig sind 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzbar (zuvor: 67 Prozent). Die maximale Summe steigt von 4.000 auf 4.800 Euro.
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„Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.“
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Zu viel bezahlt?
Arbeitnehmer:innen bekommen die zu viel bezahlte Steuer für 2024 mit der Lohnabrechnung Dezember 2024 zurück, weil Unternehmen auf eine neue Lohnsteuertabelle zurückgreifen können, die den höheren Grundfreibetrag 2024 bereits enthält. Alle anderen Steuerzahler:innen können den höheren Grundfreibetrag in Anspruch nehmen, wenn sie für 2024 eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.