Junge, blonde Frau sitzt mit einem Cap vor einer bunten Kulisse
Unsplash / Quaid Lagan

Was ist die Quellensteuer – und wie krieg‘ ich sie zurück?

Mit der Dividende aus dem Ausland bemerken Anleger:innen plötzlich: Da klafft eine Lücke zwischen der angekündigten Dividende und der tatsächlichen Gutschrift auf dem Konto auf.

How to … Quellensteuer zurückholen

Weltweit investieren heißt auch: weltweit Steuern zahlen. Der Grund für die Lücke zwischen der angekündigten Dividende und der tatsächlichen Gutschrift auf dem Konto ist die sogenannte Quellensteuer. Sie wird im Herkunftsland der Aktie direkt einbehalten, noch bevor die Dividende überhaupt das deutsche Depot erreicht. Wer etwa Aktien von Coca-Cola hält, sieht sich mit einem Quellensteuerabzug von 30 Prozent konfrontiert. Bei der Schweizer Nestlé sind es sogar 35 Prozent. Wie hoch die Quellensteuer in welchem Land ausfällt, hängt von den jeweiligen nationalen Regelungen ab. Eine offizielle Übersicht dazu stellt das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung.

Doppelbesteuerungsabkommen: Was automatisch angerechnet wird

Die gute Nachricht:
Das einbehaltene Geld ist nicht zwangsläufig verloren. Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen. Sie sollen verhindern, dass Kapitalerträge doppelt besteuert werden.

Konkret bedeutet das:
Ein Teil der ausländischen Quellensteuer kann direkt auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden. Bei Aktien aus den USA und der Schweiz sind das in der Regel 15 Prozentpunkte. Diese Anrechnung erfolgt automatisch über die Depotbank. Du musst also dafür nichts tun.

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So funktioniert die Erstattung der Quellensteuer

Doch was passiert mit dem darüber hinausgehenden Anteil? Der Teil der Steuer, der über die anrechenbaren 15 Prozent hinausgeht, kann erstattet werden – zumindest theoretisch.

In der Praxis hängt das Verfahren vom jeweiligen Land ab:

USA:
Bei US-Aktien erfolgt die korrekte Besteuerung häufig automatisch, wenn die Depotbank über den sogenannten QI-Status (Qualified Intermediary) verfügt. In diesem Fall wird die Quellensteuer direkt auf 15 Prozent reduziert, ein zusätzlicher Antrag ist nicht nötig.

Schweiz:
Hier ist der Prozess aufwendiger. Anleger:innen können eine „Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer“ beantragen. Das entsprechende Formular ist online verfügbar. Beizufügen sind:

  • die Dividendenabrechnung,
  • ein sogenannter Tax Voucher (wird von der Depotbank meist gegen Gebühr ausgestellt),
  • sowie eine Bestätigung des deutschen Hauptwohnsitzes durch das Finanzamt.

Der Aufwand lohnt sich vor allem bei größeren Dividendensummen oder langfristigen Investments mit regelmäßigen Ausschüttungen.

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ETFs und Fonds: Sonderfall mit weniger Aufwand

Eine Ausnahme bilden weltweit investierende ETFs und Fonds. Hier müssen sich Privatanleger:innen in der Regel nicht selbst um die Erstattung kümmern. Die Fondsanbieter regeln Quellensteuern und mögliche Rückerstattungen auf Fondsebene. Das geschieht zwar nicht immer vollständig, reduziert aber den administrativen Aufwand erheblich.

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